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Berlin: Kampfhunde: Auf der Liste stehen zwölf Rassen - Fünf gelten als besonders gefährlich

In der Sofortverordnung zum Schutz vor Kampfhunden, die der Senat heute beschließen und mit Wirkung von Mittwoch in Kraft setzen will, sind insgesamt zwölf Hunderassen aufgeführt. Davon werden fünf als besonders gefährlich eingestuft, nämlich: American Pitbull, American Staffordshire, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu.

In der Sofortverordnung zum Schutz vor Kampfhunden, die der Senat heute beschließen und mit Wirkung von Mittwoch in Kraft setzen will, sind insgesamt zwölf Hunderassen aufgeführt. Davon werden fünf als besonders gefährlich eingestuft, nämlich: American Pitbull, American Staffordshire, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu.

Mit der Verordnung wird zunächst die Zucht von Tieren dieser Rassen verboten. Durch das Gesetz, das der Senat zur Hundehaltung angekündigt hat, sollen auch die Haltung und der Handel mit Hunden dieser Rassen verboten werden, also neue Tiere nicht mehr angeschafft werden dürfen. Die anderen sieben Rassen sind: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol und Mastino Napoletano.

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