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Berlin: Kampfhundedebatte: Ein Biss - und schon ist er "gefährlich"

"Oskar" ist ein Hund. Boxer.

"Oskar" ist ein Hund. Boxer. Ein "selbstbewusster, freundlicher Rüde, der aber männliches Imponiergehabe aufweist", wie die Tempelhofer Amtstierärztin ihm bescheinigt hat. Dieses Imponiergehabe hat Oskar (unangeleint) am 13. April vorigen Jahres dazu gebracht, sich mit einem Pitbull-Mischling (angeleint) anzulegen. Beide Kombattanten erlitten Bissverletzungen, so viel steht fest.

Der Rest ist streitig: Wer hat angefangen, wer hat zuerst gebissen? Und hat Oskar "nur schnuppern wollen", wie seine Besitzer behaupten. Genau das aber ist ohne Belang, wurden sie jetzt vom Verwaltungsgericht belehrt. Weil Oskar gebissen hat, gilt er juristisch nunmehr als "gefährlicher Hund". Täter oder Opfer - egal. Der Boxer muss an die Leine.

Oskar macht also Berliner Hunde-Rechtsgeschichte, weil er der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelegenheit gegeben hat, die Ansprüche der Hunde-Verordnung an alle Halter und alle Hunde zu präzisieren: Es wird nicht danach unterschieden, "ob ein Hund bei der Abwehr eines anderen Hundes zugebissen oder eine Beißerei in aggressiver Weise begonnen und als erster gebissen hat." Jeder Biss ist dem Gericht zu viel. Jeder Halter müsse jede Beißerei verhindern.

Bei Oskar kam sein amtlich bescheinigtes männliches Imponiergehabe dazu, das die Reiberei mit dem Pitbull, so die Gutachterin, zumindest begünstigt hat. Dieses dominante Verhaltensmuster sei jedenfalls geeignet gewesen, bei dem Kontrahenten "Abwehrreaktionen" zu provozieren.

All das in Rechnung gestellt, hat das Verwaltungsgericht also den Leinenzwang bestätigt, den das Bezirksamt Tempelhof verhängt hatte. Das Gericht hat Oskar aber doch etwas Gutes getan: Es hat diese Leinenpflicht für die Hundeauslaufgebiete der Stadt aufgehoben. Dort reiche auch ein Maulkorb, erklärte das Gericht. Andernfalls könne ein Hund nämlich "seinen natürlichen Bewegungsdrang überhaupt nicht mehr ausleben".

Und das Gericht hat Oskar Hoffnung gelassen. Eine neue Prüfung könne vielleicht irgendwann zum Schluss kommen, dass er nicht mehr "gefährlich" sei. Dann könnte er im Auslaufgebiet wieder auf den Maulkob verzichten. Die sonstige Leinenpflicht dürfte ihm ohnehin bald gleichgültig sein. Im Herbst will der Senat den allgemeinen Leinenzwang einführen. Dann steht Oskar, so weit jedenfalls, nicht mehr schlechter da als andere.

Hans Toeppen

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