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Verdrehte Fassade. Das geplante Hochhaus Alexanderplatz hat Frank Gehry entworfen. Der Blick geht in Richtung Karl-Marx-Allee.

© Simulation: Gehry Partners/Hines

Kein Baurecht für Hochhaus: Linke will Gehry-Wohnturm am Alexanderplatz kippen

Einer der spektakulärsten Hochhaus-Pläne für Berlin am Alexanderplatz, gestaltet von Stararchitekt Frank Gehry, steht vor dem Aus.

Auf Simulationen strahlt er goldgelb in der Sommersonne und mit Geld von US-Entwickler-Legende Gerald Hines sollte er gebaut werden. Doch der Plan könnte zusammenfallen wie ein Kartenhaus: Die Frist zur Realisierung des Vorhabens nach dem geltenden Baurecht ist abgelaufen. Statt eines Hochhauses könnte der Senat ein ganz gewöhnliches Berliner Geschäftshaus genehmigen. Ein gewaltiger Schaden für den Bauherrn – den das Land nach Stand der Dinge nicht mal entschädigen muss.

Das jedenfalls versichern die Juristen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in ihrer Antwort auf Fragen von Linken-Abgeordnete Katalin Gennburg. Die kann auf das Hochhaus gut verzichten und hatte nach Möglichkeiten und Konsequenzen gefragt für den Fall, dass das festgefahrene Genehmigungsverfahren endgültig aufgegeben wird.

Zwar bestand die Absicht, neues Baurecht für einen 150 Meter hohen Turm auf der nördlich vom Kaufhaus Saturn am Alexanderplatz gelegene Brache zu schaffen. Weil die BVG aber ein Absacken des Bodens fürchtete und damit Schäden am darunter liegenden U-Bahn-Tunnel, lag das Vorhaben lange auf Eis.

Keine Entschädigung - Verwaltung und Politik können frei entscheiden

Daran knüpft Gennburg mit ihrer Anfrage an und ebnet damit gleichsam den Weg für Senat und Parlament, die Planung auf Null zu stellen – und den Turm zu kippen. Das überraschende Ergebnis: Möglich ist es – wenn Verwaltung und Politik es so wollen.

In diese aussichtslose Rechtsposition hatte sich Hines selbst hineinmanövriert: das Baurecht für ein Hochhaus wäre dem US-Developer wohl kaum zu nehmen gewesen, wenn das Hochhaus wie im städtebaulichen Masterplan für den Alexanderplatz gebaut worden wäre. Das tat der Entwickler aber nicht. Stattdessen schuf er ein mittelgroßes Geschäftshaus für den Elektro-Konzern Saturn und beantragte den Bau eines Hochhauses auf einer Teilfläche der Brache weiter nördlich.

Eine wichtige Frist ist abgelaufen

Das ist lange her. Eine Genehmigung gibt es noch nicht. Und weil inzwischen der Bebauungsplan für das ganze Areal I-B4a) vor mehr als sieben Jahre aufgestellt wurde, ist nun auch die allgemeine Frist abgelaufen, innerhalb derer eine „Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung“ ausgeschlossen wäre, ohne dass der Investor „Entschädigungsansprüche“ hätte geltend machen können.

Kurzum: Senat und Parlament können mit dem Hines-Grundstück am Alexanderplatz verfahren, wie ihnen beliebt. Das hat Gennburg schwarz auf weiß: „Das Abgeordnetenhaus ist in seiner Entscheidung frei und es besteht kein Anspruch auf den Beschluss und die Festsetzung eines geänderten Bebauungsplans“. Zur Errichtung eines Hochhauses hatte die Linken-Politikerin gefragt – mit „Ja“ bestätigte der Senat ihre Annahme.

Der Turm stört die Sichtachse des designierten Weltkulturerbes

Das alles fragte Gennburg nicht ohne Hintergedanken. Das städtebauliche Ziel der Linken für den Alexanderplatz ist der Anfrage auch zu entnehmen: „Einen neuen Bebauungsplan“ der „auf ein Hochhaus zugunsten eines Geschäftshauses verzichtet“. Das neue Geschäftshaus soll sich „wegen der Sichtachsen aus dem Bereich Karl-Marx-Allee (Tentativliste zum Unesco-Weltkulturerbe) in der Höhe der denkmalgeschützten Gebäude Alexander- und Berolinahaus“ richten.

Sollte also tatsächlich ein Neubau nördlich vom Saturn-Geschäftshaus am Alexanderplatz entstehen, würde ein mögliches Dachcafé dann 37 Meter über der Bordsteinkante liegen - statt 120 Meter.

„Der Investor hat seine Chance vertan und sein ursprüngliches Grundstück für das Hochhaus lieber verkauft statt es zu bebauen, sagte Katalin Gennburg. Die Linke habe diese Hochrisikoplanung am offenen Herzen der Stadt immer abgelehnt und nun ist klar: Das Land Berlin stehe in keiner vertraglichen Pflicht die riskante Tunnelüberbauung zu genehmigen. „Das ist ein wirklich guter Tag für die Stadt!" so Gennburg

Senatsverwaltung: Verfahren liegt auf Eis

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bestätigte auf Anfrage: "Der alte Bebauungsplan ist abgelaufen, ein neuer befindet sich in der Aufstellung". Allerdings liege dieser ohnehin auf Eis. Bevor die Verwaltung das Verfahren überhaupt wieder aufnehmen könne, müsse zwischen der BVG und Hines eine sogenannte "Nachbarschaftliche Vereinbarung" getroffen werden, die sicher stelle, dass die Baulasten keinen Schaden an den Bahn-Tunneln der BVG verursachen. Im Oktober war gemeldet worden, dass sich Hines und die BVG auf ein Verfahren geeinigt hatten.

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