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Amoklaufpläne: Keine scharfen Waffen gefunden

Der 17-jährige Berliner, der nach der Aufdeckung von mutmaßlichen Amoklaufplänen an seiner Schule vorläufig festgenommen worden war, ist wieder frei. Polizei und Justiz gehen davon aus, dass der Schüler nicht zur Umsetzung des Amoklaufs fähig gewesen wäre.

Berlin - Der 17-Jährige soll eine "Todesliste" mit den Namen von Schülern geschrieben habe, die er umbringen wollte. Mitschüler waren Medienberichten zufolge aufgeschreckt von dem Amoklauf an einer Schule in Emsdetten auf die Pläne aufmerksam geworden. Vor rund einer Woche hatte ein Schüler in Emsdetten zahlreiche Menschen verletzt und sich selbst getötet.

Die Polizei habe bei einer Durchsuchung der elterlichen Wohnung des 17-Jährigen unter anderem eine Liste mit den Namen von fünf Mädchen gefunden. Auf der Liste beschreibe der 17-Jährige, wie die Mädchen getötet werden sollen, berichtete die "Berliner Morgenpost". Die Polizei fand in der Wohnung keine scharfen Waffen, allerdings zahlreiche so genannte Softair-Waffen, die Plastikmunition mit Luftdruck abschießen können. Laut "Berliner Morgenpost" wurden in der Wohnung 13 solcher Pistolen, Gewehre und Maschinengewehre beschlagnahmt. Außerdem seien dort auch gewaltverherrlichende Videospiele gefunden worden.

Der Schüler der Bertha-von-Suttner-Oberschule im Berliner Stadtteil Reinickendorf war am Donnerstag festgenommen worden. Mitschüler waren auf die Pläne des 17-Jährigen aufmerksam geworden, berichtete die "Berliner Morgenpost". Demnach soll der Schüler immer wieder mit Gewalttaten gedroht haben. Vom Amoklauf in Emsdetten alarmiert, hätten sich Mitschüler dann an eine Vertrauenslehrerin gewandt. Der Schüler hat schon im August auf einer Internet-Seite seine Pläne veröffentlicht. Er gelte daher nicht als Nachahmer des Amoklaufs von Emsdetten.

"Keine rechtliche Handhabe"

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte in der Nacht zum Samstag mit, der Schüler sei wieder freigelassen worden. Jugendrichter und Staatsanwalt hätten "keine rechtliche Handhabe" gesehen, Untersuchungshaft oder eine Unterbringung in der Psychiatrie anzuordnen. Staatsanwalt Michael Grunwald erklärte, die bloße Ankündigung einer Straftat ohne die tatsächlichen Möglichkeiten, diese auch durchzuführen, reichten dafür nicht aus. Auch zur Gefahrenabwehr sei eine Inhaftierung des Oberschülers nicht notwendig. Zudem sei der Jugendliche bisher bei der Polizei nicht aufgefallen und lebe bei seinen Eltern. Das Jugendamt wurde nach Angaben Grunewalds frühzeitig durch die Polizei informiert.

Am vergangenen Montag war ein mit Schusswaffen und Rohrbomben bewaffneter Ex-Schüler in eine Realschule im nordrhein-westfälischen Emsdetten eingedrungen und hatte mehrere Menschen angeschossen; anschließend tötete sich der 18-Jährige selbst mit einem Schuss ins Gesicht. Vor der Tat soll er eine Liste mit seinen Zielen erstellt und ins Internet gestellt haben. (tso/AFP)

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