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Kinderbetreuung: Acht Millionen Euro mehr für Berlins Tagesmütter

Ab 2009 müssen Tagesmütter Steuern zahlen. Der Berliner Senat sieht dadurch sein "unverzichtbares Betreuungmodell“ gefährdet und erhöht deshalb das Pflegegeld.

Für Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) leisten sie einen „ganz wichtigen Beitrag zur öffentlichen Kindererziehung.“ Aus Sicht von Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) ist ihr Einsatz unverzichtbar, damit Mütter und Väter berufstätig sein können, „während ihr Nachwuchs vom Babyalter an pädagogisch gut betreut ist.“ Und junge Eltern sehen einen Tagespflegeplatz oft als Glückstreffer an: Tagespflegemütter werden gehätschelt – aber ab 1. Januar 2009 auch gebeutelt. Sie sollen künftig Steuern und Sozialabgaben bezahlen, was ihnen bislang erspart blieb. Der Berliner Senat reagierte in der vergangenen Woche schnell: Er beschloss, künftig für Tagesmütter jährlich acht Millionen Euro mehr auszugeben.

Die Entscheidung der Finanzminister von Bund und Ländern, auch von Tagesmüttern Abgaben zu verlangen, hat außer den Betroffenen auch die Vertreter der Kommunen wie den Senat verärgert und alarmiert. Der Berliner „Arbeitskreis Pflegekinder“ erklärte, ein Drittel des ohnehin geringen Einkommens falle weg, etliche Tagesmütter müssten aufgeben.

Das hochgelobte Tagespflegemodell gilt als gefährdet, obwohl es im neuen Bundesgesetz zur Kinderförderung fest eingeplant ist. Danach hat ab 2013 jedes Kind vom ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Krippe oder bei einer Tagesmutter. Dahinter steht die Überzeugung, dass auch schon für die Jüngsten die tägliche Gemeinschaft mit Spielgefährten pädagogisch besser ist, als mit „Mutti“ alleine zu Hause zu sein.

Berlins Angebote zur Kleinkinderbetreuung gelten in dieser Hinsicht im Bundesvergleich als vorbildlich. Schon früh wurden Krippen und Tagespflege alternativ ausgebaut. Eltern von Einjährigen können sich entscheiden. Für die Kita spricht die Zuverlässigkeit, wird ein Erzieher krank, geht der Betrieb weiter. Fällt eine Tagesmutter aus, gibt es selten Ersatz.

Dafür bietet dieses Modell aber eine familiärere Betreuung und ermöglicht individuellere Absprachen. Denn die meisten der rund 1300 Berliner Tagesmütter sind Hausfrauen, oft mit eigenen Kindern. Zusätzlich versorgen sie in ihrer eigenen Wohnung drei bis vier Jungen und Mädchen bis zum Kindergartenalter von drei Jahren. Vermittelt werden sie vom Jugendamt, das ihre Qualifikation durch Aus- und Fortbildungen überwacht, die Tagesmütter bezahlt und von den Eltern Betreuungsgebühren nach dem gleichen Schlüssel wie in der Kita kassiert.

Rechnet man die Pflegepauschalen der Tagesmütter auf ihren Zeitaufwand um, erhalten sie neben vielerlei Sachzuwendungen nur einen Stundenlohn von drei bis vier Euro. Deshalb waren sie bisher von allen Abgaben befreit, zumal man davon ausging, dass sie über ihren Ehemann sozialversichert sind. Die Finanzminister meinten nun allerdings, damit würden sie gegenüber privat beauftragten Tagesmüttern unzulässig bevorzugt – und beschlossen die neue Abgabepflicht.

Aus Sicht von Bildungssenator Zöllner federn die zusätzlichen acht Millionen Euro Pflegegeld aus dem Landeshaushalt aber nun die Verluste ab. „Damit sind die Einkommen leistungsgerecht gesichert.“

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