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Geändertes Gesetz ohne große Folgen: Kinderlärm ist weiter nur eingeschränkt zumutbar

Der FDP-Jugendpolitiker Sebastian Czaja war sehr erstaunt über die Antwort der Umweltverwaltung auf seine kleine Anfrage, welche Auswirkung das geänderte Landesimmissionsschutzgesetz habe.

Sinngemäß schrieb Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke), dass die Lärmgrenzen für Bolzplätze auch bisher galten. „Die soziale Adäquanz von Geräuschen, die von spielenden Kindern ausgehen, war bisher und ist auch zukünftig von der Verwaltung gemäß (...) Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin zu beachten.“ Erst Ende Januar hatte das Parlament mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen gegen CDU und FDP einen Passus verabschiedet, der ins Immissionsschutzgesetz aufgenommen worden ist. Demnach sind Geräusche von Kindern als „Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung“ anzusehen und Klagen wegen lärmender Kinder sollten nach Meinung der Koalition künftig nur wenig Chancen auf Erfolg mehr haben.

Diese Gesetzesänderung sei „nicht notwendig gewesen, sondern Populismus “, sagt Czaja. Stattdessen hätte der Senat eine Informationskampagne starten sollen, um ein „gemeinsames Zusammenleben der Generationen zu verbessern“. Es brauche sowohl Akzeptanz für Kinderlärm als auch für ein subjektives Ruhebedürfnis. Im Einzelfall müssten Klagen ohnehin abgewogen werden. Das antwortet im Übrigen auch die Senatsverwaltung. Behördensprecherin Regina Kneiding gibt zu, dass die Gesetzesergänzung ein „Ausdruck politischer Willensbekundung“ sei, die für Rechtsfälle „keine großen Auswirkungen“ habe. sib

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