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Noch-Polizeivizepräsidentin in Berlin Margarete Koppers will Berliner Generalstaatsanwältin werden.

© Kai-Uwe Heinrich

Klage gegen Ernennung zur Generalstaatsanwältin: Gerichtsentscheidung zu Koppers erst im Frühherbst

Der Posten des Berliner Generalstaatsanwalts wird zum 1. September nicht neu besetzt werden können. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht könnte der Fall auch in die nächsten Instanzen gehen.

Nicht vor Frühherbst, September oder Oktober, wird das Verwaltungsgericht Berlin über den Eil-Antrag gegen die Ernennung von Vize-Polizeipräsidentin Margarete Koppers zur neuen Generalstaatsanwältin entscheiden. Das sagte ein Gerichtssprecher am Montag dem Tagesspiegel. Damit kann der Posten nicht - wie von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) geplant - zum 1. September neu besetzt werden.

Geklagt hat gegen die Entscheidung des Senats die unterlegene Konkurrentin Susanne Hoffmann, die Abteilungsleiterin im Justizministerium in Brandenburg ist und dort schon Vize-Generalstaatsanwältin war. Für solche Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, die sich gegen Verfahrensfehler richten, benötige das Gericht im Schnitt zwei bis drei Monate, bei Konkurrentenklagen könne dies auch länger dauern, hieß es. Sollte das Gericht feststellen, dass das Besetzungsverfahren nicht rechtmäßig verlief, könnte der Senat den Chefposten der größten Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik neu ausschreiben. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht könnte der Fall auch in die nächsten Instanzen gehen.

Giftige Luft in den Polizeischießständen

Ob Amtsinhaber Ralf Rother, der Ende August in Pension gehen kann, erneut verlängert, damit der Posten nicht leer bleibt, ist unklar. Für die Opposition ist der Fall Koppers längst ein Fall Behrendt. Gegen die Vize-Polizeipräsidentin ermittelt die Staatsanwaltschaft in der Affäre um giftige Luft in den Polizeischießständen wegen Körperverletzung im Amt.

Erst jüngst hatte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg, der für die SPD für den Bundestag kandidiert, in einem Beitrag für den Tagesspiegel die Auswahl von Koppers kritisiert, die auch Vizechefin des Landgerichts war. Seit 2010 seien die Generalstaatsanwälte der Länder keine politischen Beamten mehr, mit dem Amt würde nur Staatsanwälte als Fachleute betraut, schrieb Rautenberg. Er warf Behrendt vor, mit seinem vom Senat abgesegneten Personalvorschlag die „Institution Staatsanwaltschaft“ missachtet zu haben.

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