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Berlin: Klage gegen Rauchverbot für Lehrer Hauptpersonalrat beharrt auf Mitbestimmungsrecht

Der Hauptpersonalrat will das Rauchverbot für Lehrer an Schulen nicht akzeptieren. „Noch in dieser Woche wird die Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht“, kündigte Vorstandsmitglied Ingeborg Üsseler-Gotow gestern an.

Der Hauptpersonalrat will das Rauchverbot für Lehrer an Schulen nicht akzeptieren. „Noch in dieser Woche wird die Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht“, kündigte Vorstandsmitglied Ingeborg Üsseler-Gotow gestern an. Zur Begründung heißt es, dass die Senatsverwaltung für Bildung das Mitbestimmungsverfahren nicht eingehalten habe. Bildungssenator Klaus Böger (SPD) hatte das Rauchverbot im Sommer 2004 in einem Schulrundschreiben erlassen.

„Unsere Auffassung ist, dass das Rauchverbot gilt“, sagte Böger dem Tagesspiegel. Wenn der Hauptpersonalrat klage, werde man sehen, wie das Gericht entscheidet. Im Übrigen sei gerade eine Änderung des neuen Schulgesetzes in Arbeit: Auch dort soll das Rauchverbot verankert werden. „Diese Neuregelung könnte nach den Sommerferien in Kraft treten“, sagte Böger.

In den Schulen herrscht unterdessen Verwirrung: Einige gehen davon aus, dass das Rauchverbot für Lehrer gelte, andere neigen eher zur Sichtweise des Hauptpersonalrates, wonach das Verbot mitbestimmungspflichtig gewesen wäre. Nach Schätzungen von Pädagogen haben etwa 50 Prozent der Schulen die Raucherzimmer für Lehrer beibehalten. Die Raucherecken für Schüler dagegen sind zum größten Teil verschwunden – aber auch damit gehen die Schulen unterschiedlich streng um.

Das Abgeordnetenhaus hatte Böger im Sommer in einem Allparteienantrag aufgefordert, ein sofortiges Rauchverbot umzusetzen. Er war von der grünen Abgeordneten Claudia Hämmerling auf den Weg gebracht worden. Böger hatte sich zuvor für freiwilligen Nikotinverzicht eingesetzt.

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