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Kosten: Sozialgericht will Gebühr von Jobcentern

Der Gang zum Sozialgericht ist für Kläger zur Zeit kostenlos. Die Gerichtspräsidenten äußerte nun ihr Unverständnis darüber, dass sich gerade die Behörde mit den höchsten Klagezahlen nicht mehr an den Kosten beteiligen muss.

In keinem anderen Bundesland wird seit Jahren so oft gegen Jobcenter-Bescheide geklagt wie in Berlin. Daran hat sich auch 2010 nichts geändert. Vielmehr stieg die Zahl der vergangenes Jahr im Berliner Sozialgericht eingereichten Hartz-IV-Klagen und -Eilverfahren erneut um knapp 5000 auf 32 000 Fälle. Wie Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma sagte, bringen mehr als 50 Prozent der Verfahren mindestens einen Teilerfolg für die Kläger. Deshalb sei es unverständlich, dass zur Eindämmung der Klageflut immer wieder die Einführung einer Gebühr für die Kläger gefordert werde – wie zuletzt von der Brandenburgischen CDU.

Derzeit ist der Gang zum Sozialgericht kostenlos für die Kläger. Schudoma regte an, stattdessen die vom Bund im Juli 2006 abgeschaffte Gerichtsgebühr für Jobcenter in Höhe von 150 Euro wieder einzuführen, die etwa die Rentenversicherung oder Krankenkassen zahlen müssen. Diese könnte laut Schudoma einen „wirkungsvollen Anreiz zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung“ schaffen. „Es verwundert, dass sich gerade die Behörde mit den höchsten Klagezahlen nicht mehr an den Kosten beteiligen muss.“ Aus Sicht der Gerichtspräsidentin wären viele Klagen vermeidbar, wenn Betroffene und Jobcenter vor Einschalten des Gerichts mehr miteinander sprechen würden. Zudem sein Bescheide oft nicht verständlich oder Bearbeitungsfristen würden nicht eingehalten.

Die Bundesagentur für Arbeit hingegen sieht auch sechs Jahre nach Einführung von Hartz IV kein grundlegend anderes Widerspruchs- und Klageverhalten als vor der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II). Damals wurde bei Streitigkeiten um die Arbeitslosenhilfe vor dem Sozialgericht geklagt und bei der Sozialhilfe vorm Verwaltungsgericht. Früher habe etwa jeder elfte Bezieher der früheren Arbeitslosenhilfe einen Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt, heute sei es jeder zehnte ALG-II-Bezieher.

Seitens der Bundesagentur wird auch die Frage gestellt, ob „die Sozialgerichte die zusätzliche Aufgabe anfangs nicht unterschätzt haben“. In Berlin erteilten die Jobcenter im vergangenen Jahr rund eine Million Bescheide, gegen die in 116 000 Fällen Widerspruch eingelegt wurde. Zudem sieht die Bundesagentur auch Versäumnisse beim Sozialgericht, die ihrerseits zu einer Mehrbelastung der Jobcenter-Mitarbeiter führten. Beispielsweise sei es sinnvoll, mehr Verfahren zusammenzulegen und Verhandlungen „en bloc“ zu führen. Und auch auf ein technisches Problem weist die Bundesagentur hin: Das Faxgerät des Gerichts sei häufig überlastet und versende immer wieder teilweise nicht leserliche Dokumente.

Rund 320 000 Haushalt in Berlin erhalten Hartz-IV-Leistungen.

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