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Auch wenn Schrotthandel illegal ist, schützt das vor IHK-Mitgliedschaft nicht.

© dpa

Kurioser Fall am Verwaltungsgericht in Berlin: Krimineller Schrotthändler muss IHK-Mitglied werden

Ein illegaler Schrotthändler muss Steuern nachzahlen - und deshalb auch IHK-Mitglied sein, entschied ein Gericht. Sein Anwalt sagt: Dann gilt dieser Zwang auch für Einbrecherbanden und andere erfolgreiche Verbrecher.

Das Stichwort „Verwaltungsgericht“ klingt für Laien nach Staublunge, aber das Gegenteil ist der Fall: Hier wurde Maserati-Harry berühmt, hier stritt die Besitzerin des buddelflinken Foxterriers „Skipper“ mit der Feuerwehr um 13000 Euro Rettungskosten, hier wurde Taxi-Konkurrent Uber aus dem Verkehr gezogen. Jetzt haben die Verwaltungsrichter einen Kriminellen verurteilt, Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu werden – beitragspflichtig, versteht sich.

Wie das Gericht am Tag vor Heiligabend mitteilte, hatte ein Schrotthändler geklagt, der jahrelang seine Ware bei seinem damaligen Arbeitgeber unterschlug und auf eigene Faust verkaufte. Als die Sache aufflog, kassierte das Finanzamt nachträglich Umsatz- und Gewerbesteuern von dem Mann. Und wer gewerbesteuerpflichtig ist, gehört laut Gesetz auch in die IHK. Die Kammer könne doch kein Interesse an Mitgliedern wie ihm haben, argumentierte der Kläger; sonst würde sich ja ein Großteil der IHK-Mitglieder aus gewerblich tätigen Straftätern rekrutieren. Doch das Gericht entschied, dass es für die Mitgliedschaft allein auf die Gewerbesteuerpflicht ankomme.

IHK auch für Einbrecher

Man habe „viel gelacht“ am Rande der Gerichtsverhandlung, berichtet Thomas Nick, der Anwalt des Klägers. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel spinnt er den Gedanken allerdings weiter, bis einem das Lachen vergehen kann: Wenn ein kleiner Schrotti in die IHK gehöre, dann erst recht jede Einbrecherbande. Und vielleicht auch ein erfolgreicher Auftragsmörder. „In diesem Urteil ist Musike drin“, resümiert Nick und verweist auf Paragraf 116 der Abgabenordnung. Der regelt, dass Gerichte und Behörden – etwa die Staatsanwaltschaft – das Finanzamt über Steuerstraftaten informieren müssen. Damit werde eine Tür zur Unterwelt aufgestoßen, von der sich die meisten Staatsanwälte bisher lieber fernhielten.

Dass der Schwindel mit dem Schrott überhaupt aufflog, lag nach Darstellung des Anwalts am Ankäufer, der „das nicht steuerneutral abgewickelt, sondern in die Bücher genommen hat“. Bei einer Routinemeldung ans Finanzamt kam die Sache heraus, „und dann hat er alles bei meinem Mandanten abgeladen“, obwohl fünf oder sechs Gauner beteiligt gewesen seien.

Schrotthandel im Nebenjob bringt offenbar gutes Geld

Gestritten wurde letztlich um etwa 300 Euro. Das spricht dafür, dass der Schrotthandel im Nebenjob halbwegs lukrativ war: Laut dem Beitragsrechner auf den Internetseiten der Berliner IHK muss ein Einzelunternehmer dafür rund 70000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Das letzte Wort zum Thema ist noch nicht gesprochen: Bezüglich der IHK-Mitgliedschaft will der Anwalt beantragen, dass Berufung zugelassen wird. Und die Verfahren – straf- und steuerstrafrechtliche – gegen den Schrotti laufen noch.

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