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Länderehe: Berlin und Brandenburg: Kleine Fusionen mit großen Tücken

Schon jetzt arbeiten Berlin und Brandenburg in vielen Bereichen zusammen. Dennoch bleibt die aufgeschobene Fusion beider Länder ein Problem.

Potsdam – Niemand kann mehr behaupten, dass das Abitur im Nachbarland leichter sei. Dieser Tage schwitzen 13 500 Berliner und 10 700 Brandenburger Schüler der 13. Klasse über den schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathe, Französisch und Englisch. Es ist, ganz unspektakulär, eine Berlin-brandenburgische Premiere: Erstmals sind die Aufgaben überall gleich, ob in Kreuzberg oder in der Uckermark. Selbst die Sicherheitsvorkehrungen, die Zeit bis zu der Minute, wenn die versiegelten Umschläge geöffnet werden dürfen, alles ist identisch. „Bislang klappt es wunderbar“, erzählt Jan Hofmann, Direktor des gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (Lisum) mit Sitz in Ludwigsfelde, das die Prüfungen entwickelt hat. Und damit sei man wieder ein Stückchen weiter auf dem Weg „zu einer gemeinsamen Bildungsregion“, wie Hofmann sagt.

Zwei Länder, aber gemeinsame Behörden wie das Lisum – was in der Hauptstadtregion zum Alltag gehört, gibt es nirgendwo sonst in Deutschland. Jenseits der regelmäßig wiederkehrenden Debatte um eine große Fusion beider Länder, die trotzdem nicht in Sicht ist, hat es im letzten Jahrzehnt viele „kleine“ Fusionen gegeben. Man verliert leicht den Überblick, hat längst vergessen, was einst alles getrennt war: ADAC, Preußische Schlösserstiftung, Gewerkschaften, der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), die Akademie der Wissenschaften, der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg sowieso, der als einer der modernsten in Deutschland gilt. Den Behörden-Auftakt hatte Mitte der neunziger Jahre die gemeinsame Landesplanungsabteilung gemacht, als Dienerin zweier Regierungen seitdem zuständig für alle Landespläne in der Region, für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grün, den Flughafen BBI, brisante Tagebau-Planungen in der Lausitz, die somit auch Berlin direkt mitverantwortet. Es folgten der gemeinsame Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik, das Amt für Messwesen, ein gemeinsames Luftfahrtamt, das juristische Prüfungsamt. Eigentlich wird ständig irgendetwas fusioniert. Bald die Polizeiausbildung? Der Verfassungsschutz? Viel bleibt – unterhalb der Regierungen und Parlamente – auch gar nicht mehr. Im vorigen Jahr waren es die Landeslabore, um den Doppelkauf von teurer Spezialuntersuchungstechnik zu vermeiden. Anfang 2010 vereinigten sich die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), mit 1,3 Millionen Versicherten und 4000 Beschäftigten sind sie jetzt Marktführer in Berlin und Brandenburg.

Freilich, auch das gibt es: Eine gemeinsame Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die aktive, abgestimmte Industriepolitik betreiben könnte, scheiterte bislang an unüberbrückbaren Interessengegensätzen. Trotzdem sind die Zeiten vorbei, als jede Behördenfusion mit Aufregung und Unruhe verbunden war. Die zusammengelegten Einrichtungen, um die es schnell ruhig wurde, werden von der Politik gern als Vorreiter einer Länderfusion gepriesen, so auch in der aktuellen Debatte. Die Praxis sieht nicht so rosig aus, im Gegenteil: Gerade hat sich Brandenburg aus der von beiden Ländern getragenen Wirtschaftsrepräsentanz in Brüssel zurückgezogen – „mangels Nachfrage“, wie es heißt. Und fragt man Personalräte, Behördenchefs, Mitarbeiter der „Mischbehörden“, hört man viele kritische Töne: Die doppelten Abstimmungsrituale mit zwei Bürokratien seien „zäh und aufwendig“. Problematisch sei auch das unterschiedliche Tarifgefüge unter einem Dach für den gleichen Job, da die „Berliner“ Bediensteten traditionell höher eingruppiert sind. Und selbst die Effekte, zwar durchaus vorhanden, taugen oft nicht für Verklärungen: So machte Brandenburgs Landesrechnungshof publik, dass die Zusammenlegung der Eichämter kaum Einsparungen gebracht hat, da man alle früheren Standorte behalten habe. Als Musterbeispiele werden oft die gemeinsamen Obergerichte Berlins und Brandenburgs genannt, das Finanzgericht in Cottbus, das Landessozialgericht in Potsdam, das Landesarbeitsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Sitz in Berlin. Umso mehr ließ aufhorchen, dass OVG-Präsident Jürgen Kipp Anfang März ein negatives Fazit der Fusion der Oberverwaltungsgerichte zog: Da die Länderehe auf Eis liege, leide man an der „Behelfskonstruktion“. Man müsse sich stets mit zwei Justizverwaltungen abstimmen, was zulasten der Arbeitsfähigkeit gehe. Da dauere die Einstellung eines Richters schon mal ein Jahr, beklagte Kipp. „Bei uns wird aus jeder Richterstelle ein Staatsakt.“

Auch am Landesinstitut für Schule und Medien (Lisum) mit seinen 90 festen und 70 abgeordneten Mitarbeitern, paritätisch aus Berlin und Brandenburg besetzt, ist man geübt im Umgang mit zwei Bildungsverwaltungen, die zudem durch völlig andere Ausstattungen, Strukturen und Kulturen geprägt sind. „Es ist besser als getrennt, aber es ist nicht problemfrei“, sagt Direktor Jan Hofmann. Eigentlich sei der Auftrag des für Lehrpläne und Prüfungen zuständigen Instituts, „möglichst alles für beide gemeinsam zu machen“. Die Realität ist noch immer eine andere. Von 160 Projekten, die das Lisum jährlich bearbeitet, gelte die Hälfte nur für Berlin oder nur für Brandenburg: „Jeder meldet Wünsche an. Wir versuchen dann, dafür Interesse im jeweils anderen Land zu finden, es zusammenzuführen“, sagt Hofmann. Das sei regelmäßig ein zähes Unterfangen.

Hört man ihm zu, bekommt man eine Ahnung, wie weit Berlin und Brandenburg noch von einer gemeinsamen, strategisch-verzahnten Bildungspolitik entfernt sind. Und das erlebt der Lisum-Direktor auch im Alltag ganz direkt. Wenn im Potsdamer Bildungsministerium die Leitung berät, sitzt er als Chef der wichtigsten Bildungsfachbehörde beider Länder selbstverständlich mit am Tisch. Im Land Berlin, wo seine zweite Leitung sitze, sei das anders: „Schulsenator Zöllner und Staatssekretärin Zinke kenne ich eigentlich nur aus der ,Abendschau’.“

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