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Landesarbeitsgericht: Ende einer Ausbildung

Erneut musste das Landesarbeitsgericht am Dienstag über die Kündigung einer Auszubildenden beim Bezirksamt Neukölln verhandeln. Der 21-jährigen Aylin G. war im Oktober in der Probezeit gekündigt worden, weil sie insgesamt „mit ihrem Verhalten deutlich gemacht habe, dass sie unzuverlässig“ sei, hieß es in der Begründung des Kündigungsbegehrens an den Personalrat.

Der Fall hängt mit dem einer anderen Auszubildenden zusammen, über den das Landesarbeitsgericht – wie berichtet – im vergangenen Monat verhandelte.

Damla C. hatte ebenfalls im Herbst 2009 ihre fristlose Kündigung erhalten, nachdem sie nach dem Tod ihres Vaters unverzüglich in die Türkei zur Beerdigung geflogen war, ohne zunächst ihre Vorgesetzten zu benachrichtigen. Aylin G. ist ihre Freundin und kümmerte sich um die junge Frau, als diese die Todesnachricht erhalten hatte. Das wühlte sie ebenfalls nach den Worten ihres Anwalts Wolfgang Daniels so auf, dass sie am folgenden Morgen erst gegen Mittag sich telefonisch beim Bezirksamt meldete und nach einem Arztbesuch am nächsten Tag eine Krankschreibung einreichte. Zudem bemängelte das Bezirksamt gegenüber dem Personalrat: Bei G. sei hinzugekommen, dass „sie in den ersten 14 Arbeitstagen ihrer Ausbildung bereits vier Tage krankheitsbedingt gefehlt“ hat. Wie schon im ersten Fall verweigerte der Personalrat auch hier die Zustimmung zur Kündigung. Beide Frauen bekamen vor dem Arbeitsgericht recht.

Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) will sich zu den Hintergründen nicht äußern. Nur so viel: „Die Prognosen, dass die Ausbildungsverhältnisse erfolgreich beendet werden können, fielen negativ aus.“ Bei Damla C. wurde nach Angaben Daniels mittels Zwangsvollstreckung durchgesetzt, dass sie aufgrund des Urteils der ersten Instanz ihre Ausbildung bis auf Weiteres fortsetzen kann. Dies will der Rechtsanwalt auch bei Aylin G. erreichen. Der gestrige Vorschlag des Vorsitzenden Richters, „die Vergangenheit zu vergessen“ und zum 1. September ein neues Ausbildungsverhältnis zu begründen, war für beide Seiten nicht akzeptabel. Laut Anwalt Daniels hätte man nur bei einem Verzicht auf eine Probezeit darüber nachdenken können, daran wolle aber das Bezirksamt festhalten. Das Landesarbeitsgericht will über die Fälle im Mai entscheiden.

Beide Seiten sind entschlossen, falls nötig, zum Bundesarbeitsgericht zu gehen. Das Problem beschäftigt auch das Verwaltungsgericht; dort hat der Personalrat gegen das Bezirksamt geklagt, weil er seine Mitbestimmungsrechte missachtet sieht. Betreffend den Fall Damla C.s wird das Verwaltungsgericht am morgigen Donnerstag entscheiden.

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