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Körting

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Bundesratsinitiative: Berliner Senat will Waffengesetz verstärken

Ein Messerverbot in der Öffentlichkeit ist das angestrebte Ziel des Berliner Senats. Das Verbot soll nicht nur für bestimmte Plätze sondern generell gelten. Ob ein solches Gesetz das Problem der Messerstechereien wirklich löst, ist aber fraglich.

Der Senat will sich im Bundesrat für ein schärferes Waffengesetz einsetzen. Diesen Beschluß teilte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit. Viele gefährliche Messerarten würden bislang vom Gesetz nicht als Waffen eingestuft, sagte Körting. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollten künftig Messer mit spezieller Form und einer festen Klinge von über zwölf Zentimetern Länge verboten werden. Auch Klappmesser, die eine mehr als 8,5 Zentimeter lange Klinge haben oder mit einer Hand geöffnet werden können, sollen nach dem Willen des Senats künftig von den Straßen verbannt werden.

"Wir wollen erreichen, dass man in Zukunft nicht mehr mit einem griffbereiten Messer durch die Landschaft laufen kann", sagte Körting. Die Zahl von Überfällen mit Messern sei in Berlin groß. Ein bloßes Verbot löse das Problem nicht, räumte Körting ein. Er verspreche sich von der Verschärfung jedoch eine "Ächtung" bestimmter Messerarten. Verbote anderer Waffen hätten eine ähnliche Wirkung gezeigt.

Vorreiter Hamburg

Vor dem Hintergrund wiederholter Messerstechereien auf der Hamburger Reeperbahn hatte der Bundesrat Ende September den Weg für eine Änderung des Waffengesetzes frei gemacht. Die Länder haben danach die Möglichkeit, das Führen von Waffen auf bestimmten Straßen und Plätzen zu verbieten, wenn dort wiederholt Gewaltstraftaten begangen wurden und auch künftig mit solchen Fällen zu rechnen ist. Unter das Gesetz fallen Springmesser und Dolche, die Volljährige bislang legal kaufen können.

Diese Regelung sei für Berlin nicht praktikabel, sagte Körting. Sie sei unübersichtlich und schwer kontrollierbar. Vielmehr brauche es eine grundsätzliche Lösung. Das Gesetzesverfahren im Bundesrat und im Bundestag könnte sich nach Einschätzung von Körting über mindestens ein Jahr hinziehen. (mit ddp)

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