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Nussbaum

© dpa

Golfclub Wannsee: Neue Pachtverträge sollen besser werden

Finanzsenator Nußbaum zieht Konsequenzen aus der Golfclub-Affäre, sieht aber keinen Vermögensschaden für Berlin.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Streit um die Verpachtung eines landeseigenen Grundstücks an den Golfclub Wannsee wird Konsequenzen haben. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) kündigte am Mittwoch an, dass die Vergabe öffentlicher Immobilien für sportliche, kulturelle und soziale Zwecke neu geregelt werden soll. „Wir brauchen ein tragfähigeres Verfahren“, steht in einem vorläufigen Prüfbericht der Finanzverwaltung. Trotzdem ist Nußbaum der Meinung, dass der ehemalige Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) den Golfverein nicht begünstigt und keinen Vermögensschaden zulasten Berlins herbeigeführt habe. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wolle er damit aber nicht vorgreifen.

Für den Verkauf und die Verpachtung von Grundstücken an Vereine sollen künftig einheitliche Kriterien gelten. Außerdem müssten gemeinnützige und kommerzielle Nutzungen unterschiedlich behandelt und eine doppelte Subventionierung ausgeschlossen werden, so Nußbaum. Es dürften nicht bei der Grundstücksbewertung Abschläge gemacht und dazu noch ein niedriger Pachtzins genommen werden.

SPD, CDU und Grüne begrüßten diese Ankündigung nach einer Sitzung des parlamentarischen Vermögensausschusses, der sich gestern mit der Golfplatz-Affäre beschäftigte. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Florian Graf und Grünen-Haushälter Jochen Esser kritisierten aber, dass der Bericht Nußbaums zentrale Fragen nicht beantworte. Warum habe der Senat seit 2006 beharrlich, mit allen Mitteln und gegen den Widerstand des Abgeordnetenhauses das Ziel verfolgt, dem Golfclub das Gelände für 3,045 Millionen Euro langfristig und „in beleihungsfähiger Form“ zu übergeben? Welche Rolle habe dabei der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit gespielt? Und warum habe der Club so gedrängt, obwohl der alte, ebenfalls günstige Pachtvertrag erst 2014 ausgelaufen wäre?

Aus dem Bericht Nußbaums geht hervor, dass der frühere Finanz-Staatssekretär Klaus Teichert (SPD) bei der Aushandlung und Formulierung des Erbbauvertrags für den Golfverein die tragende Rolle spielte. Und dass sich Teichert über die Rechtsposition des landeseigenen Liegenschaftsfonds hinweggesetzt hat, der einen Zinssatz von 6,5 Prozent für angemessen hielt. Stattdessen berief sich die Finanzverwaltung auf ein internes Rundschreiben von 1979, in dem der Erbbauzins für „Fachvermögen für soziale, kulturelle oder sportliche Bauten“ auf drei Prozent festgelegt wurde – ganz gleich, ob diese Konditionen einem gemeinnützigen oder kommerziell ausgerichteten Verein zugute kommen. Zwar wurde das Rundschreiben im Juni 2008 neugefasst, dieser Passus aber nicht geändert.

Allerdings steht auch im Bericht, dass das Golfareal zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlung nicht mehr zum Fachvermögen des Senats (Berliner Forsten) gehörte, sondern im April 2008 dem Liegenschaftsfonds übertragen wurde. Seitdem ist es Finanzvermögen, für den das Rundschreiben einen Zinssatz von 6,5 Prozent festlegt. Teichert vertrat dennoch die Meinung, dass für Sportvereine generell drei Prozent anzusetzen seien und ließ außerdem die Bindung dieses Zinssatzes an die Gemeinnützigkeit des Golfclubs aus der Präambel des Pachtvertrags streichen. Sarrazin stimmte zu.

Das Wertgutachten des bundesweit einzigen Golfplatzexperten Frank Billion, dass den Grundstückswert in Wannsee auf 3,04 Millionen Euro festlegte, nennt Nußbaum „nicht unplausibel“. Den Vermögensschaden verneint er, weil es keinen Anhaltspunkt gebe, dass ein anderer Interessent als der Golfclub das Grundstück zu einem „wirtschaftlich günstigeren Vertrag“ hätte kaufen wollen. Der SPD-Haushälter Holger Thärichen bleibt aber dabei: Ein höherer Pachtpreis hätte genommen werden können. CDU und Grüne wollen jetzt die Originalakten einsehen und das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten. Ulrich Zawatka-Gerlach

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