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Klimaschutz: Endzeit für Energiefresser

Aus für Nachtspeicheröfen, Boiler, Heizpilze: Das Klimaschutzgesetz für Berlin ändert vieles – wenn der Entwurf so beschlossen wird.

Das Klimaschutzgesetz für Berlin existiert erst als Entwurf – aber der hat es in sich. Um den Ausstoß des Treibhausgases CO2 möglichst weit zu senken, hat die Umweltverwaltung manches hineingeschrieben, das alte Gewohnheiten beenden würde. Die Vorschläge, die zurzeit zwischen den Senatsverwaltungen abgestimmt und danach das Abgeordnetenhaus beschäftigen werden, betreffen den öffentlichen Raum ebenso wie die privaten vier Wände.

So sollen neue Elektro- und Nachtstromspeicherheizungen mit mehr als 2000 Watt verboten werden. Auch die Tage von Warmwasserboilern sind gezählt, sofern es bessere Alternativen gibt. Elektroheizungen gelten auch deshalb als Energiefresser, weil bereits bei der Erzeugung des benötigten Stroms ein Großteil der ursprünglich eingesetzten Energie verloren geht. Die in den Berliner Vattenfall-Kraftwerken übliche Kraft-Wärme- Kopplung, also die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Fernwärme, lindert dieses Vergeudungsproblem zwar, aber die Gesamtbilanz von Elektroheizungen bleibt relativ schlecht.

Effizienter ist es meist, Räume mit Nah- oder Fernwärme zu beheizen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf auch eine Anschluss- und Benutzungspflicht vor, sofern das Gebäude – ob neu oder alt – in einem geeigneten Gebiet steht und der Anschluss ans Wärmenetz „wirtschaftlich und sozial vertretbar“ ist. Für Bestandsgebäude sollen „angemessene Übergangsfristen“ gelten. Damit die zwangsweise Angeschlossenen keine überhöhten Heizkostenrechnungen fürchten müssen, will die Verwaltung auch bei den Preisen mitreden. Die Versorgung der ausgewählten Gebiete soll ausgeschrieben werden. Ob der Anschlusszwang allerdings wirklich in nennenswertem Umfang kommt, ist fraglich, denn selbst Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) sah diese Idee bisher mit Skepsis.

Wer allerdings am Nah- oder Fernwärmenetz hängt, wird von einer anderen Vorgabe aus dem Gesetzentwurf befreit, gegen die bereits der Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) heftig protestiert: dem Zwang, einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Ein seit Jahresbeginn gültiges Bundesgesetz sieht das zwar nur für Neubauten vor, erlaubt aber den Ländern ausdrücklich, die Vorgabe auf Bestandsgebäude auszudehnen. Das will Berlin tun. Als möglichen Anlass zur Umstellung auf Solarthermie, Erdwärme oder Biomasse (z.B. Holzpellets) nennt der Gesetzentwurf ein Mindestalter der Heizung von 20 Jahren. Als Übergangsfrist sind drei Jahre vorgesehen, unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen gemacht werden. Wer mehr als die geforderte Mindestquote erneuerbarer Energien nutzt, kann dieses Plus weiterverkaufen – an jemanden, der die Quote selbst nicht erreicht. Während der BBU die Nachrüstung erneuerbarer Wärmesysteme in vielen Fällen für zu teuer und wenig effektiv hält, sehen Umweltexperten in der Vorgabe den wichtigsten Punkt des Gesetzes: „Das ist der große Clou, denn beim Gebäudebestand haben wir das größte Sparpotenzial“, sagt Andreas Jarfe, Landesgeschäftsführer des BUND, der den Gesetzentwurf insgesamt als „sehr ambitioniertes, gutes Programm“ bezeichnet.

Damit sich Investitionen in Wärmedämmung und Heiztechnik lohnen, soll der Energiebedarf auch ein Hauptkriterium im Mietspiegel werden. Das Dilemma der Baudenkmale, die einerseits oft besondere Energiefresser sind und andererseits nur eingeschränkt saniert werden dürfen, soll durch einen Kompromiss gelöst werden: Dach- und Fassadendämmungen bis zwölf Zentimeter Dicke sollen zumindest an 20 Prozent der betroffenen Gebäude ermöglicht werden. Kirchen und Gebetsstätten sowie Schlösser, Türme und andere Nicht-Wohngebäude sind ohnehin ausgenommen.

Falls das Gesetz so beschlossen wird, werden auch Heizpilze und elektrische Wärmestrahler verboten, sofern sie nicht gerade eine Baustelle oder eine Weihnachtsmarktbude heizen. Bis 2020 sollen außerdem mindestens 90 Prozent der im Jahr 2005 noch existierenden Gaslaternen verschwinden. An „Beleuchtungsstärke und Sicherheit“ wird trotz verbindlicher Energiesparvorgaben für die Straßenbeleuchtung insgesamt aber nicht gespart.

Während die einen den Gaslaternen und Heizpilzen nachtrauern werden, halten andere deren Abschaffung für dringend geboten. Nach Ansicht von BUND-Chef Jarfe wird es erst in der Zeit bis 2050 richtig spannend, denn bis dahin soll der CO2-Ausstoß um 80 Prozent gesunken sein. Gemessen am dafür Notwendigen sei das neue Klimaschutzgesetz nur ein erster Schritt, der noch nicht wirklich wehtue.

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