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Klimaschutzgesetz: Senat präsentiert energiepolitisches Leitbild

Ein wirkliches Energiekonzept für Berlin soll erst zum Jahreswechsel vorliegen, aber zumindest ein energiepolitisches Leitbild hat der Senat jetzt. Das Anliegen des am Montag präsentierten Entwurfs ist simpel: Bis 2020 soll die Emission des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent sinken.

Ein wirkliches Energiekonzept für Berlin soll erst zum Jahreswechsel vorliegen, aber zumindest ein energiepolitisches Leitbild hat der Senat jetzt. Das Anliegen des am Montag präsentierten Entwurfs ist simpel: Bis 2020 soll die Emission des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent sinken. Etwa 25 Prozent sind bereits geschafft – aber die waren eine vergleichsweise leichte Übung, weil sie großenteils aus dem industriellen Niedergang nach der Wende und aus der Erneuerung ineffizienter DDR-Technik – vom Austausch undichter Fenster bis zur Abschaffung von Kohleöfen in den meisten Altbauten – resultierten. Die nächsten 15 Prozentpunkte werden deutlich schwieriger.

Zur notwendigen absoluten Vermeidung von etwa vier Millionen Tonnen (im Jahr 2020 gegenüber dem Status quo) soll allein Vattenfall durch die Erneuerung seines Kraftwerksparks rund eine Million Tonnen beisteuern. Nach Auskunft von Michael Geißler, dem Chef der Berliner Energieagentur, muss zugleich die jährliche Sanierungsquote des Gebäudebestandes von zurzeit 0,4 Prozent auf etwa drei Prozent steigen, zumal Raumheizungen der weitaus größte Einzelposten in Energie- und CO2-Bilanzen sind. Der Energieverbrauch privater Haushalte soll bis 2020 gegenüber 2005 um zehn Prozent sinken.

Um die Sanierungen zu erzwingen, ist das Klimaschutzgesetz nach Ansicht von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) „ein ganz wesentliches Instrument“. Der heiß diskutierte Entwurf aus der Umweltverwaltung sieht die anteilige Nutzung erneuerbarer Heizenergien für Bestandsgebäude vor. Fällig soll die Nachrüstung werden, wenn die Heizungsanlage 20 Jahre alt ist. Die SPD hat als Alternative eine Stichtagsregelung ins Gespräch gebracht, um allen Betroffenen eine mehrjährige Übergangsfrist zu sichern. Für Wolf steht fest, dass freiwillige Regelungen allein nicht ausreichen werden.

Eine Kernfrage bei der CO2-Vermeidung ist der Gebrauch erneuerbarer Energien. Laut dem Leitbild lassen sich eine halbe Million Tonnen pro Jahr durch die Nutzung von Sonne & Co. vermeiden. Zu etablierten Technologien wie Fotovoltaik, Solarthermie, Biomasse und Erdwärme sollen Innovationen kommen: Laut Geißler wird mit Landesunternehmen wie der BSR und der Immobilienverwaltung BIM über die Installation von Mini-Windrädern auf deren Gebäuden beraten, und die bisher ungenutzte Wärme des Abwassers könnte 5000 Haushalte versorgen.

Im Unterschied zum Klimaschutzgesetz widmet sich das Energieleitbild auch dem Verkehr. Größter Einzelposten ist der Straßenverkehr, dessen Emission ab etwa 2015 sinken soll: Die weitere Steigerung des Fahrradverkehrs in Kombination mit der Bahn sowie „die Integration öffentlicher Fahrräder in das traditionelle Angebot des öffentlichen Verkehrs“ sollen helfen. Gleichzeitig will sich der Senat im Bund für die Besteuerung von Flugtickets und Kerosin engagieren. Schließlich hat die klimaschädlichste Form des Reisens ihre CO2-Emission seit 1990 in Berlin aufs 2,4-Fache erhöht und damit die Fortschritte der anderen Verkehrsbereiche kompensiert.

Aus Sicht des Grünen-Umweltexperten Michael Schäfer „drückt sich das Leitbild vor der zentralen Aufgabe, für jeden Sektor klare CO2-Einsparziele bis 2020 zu benennen“. Löbliche Ausnahme sei die Zehn-Prozent-Vorgabe für die Privathaushalte. Als Werkzeug dazu müsse nun das Klimaschutzgesetz angepasst werden.

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