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Gesundheitssenator Czaja will demnächst eine neue Verordnung für die Sauberkeit in Kliniken erlassen.

© dpa

Krankenhäuser: Berliner Senat sagt Keimen den Kampf an

Gesundheitsverwaltung plant neue Hygieneregeln für Kliniken - nachdem der Bund die Länder dazu verpflichtet hatte.

Der Senat bereitet eine strengere Hygieneverordnung für die Berliner Gesundheitseinrichtungen vor. In die aktuelle Fassung des Entwurfes von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) werden nach Tagesspiegel-Informationen derzeit noch Hinweise von Fachleuten eingearbeitet. Zwar gelten Berliner Kliniken im Vergleich zu Krankenhäusern anderer Bundesländern als hygienisch, Deutschland insgesamt ist aber weniger sensibel im Umgang mit Multiresistenten Klinikkeimen als etwa die Niederlande. Diese Keime entstehen in Krankenhäusern und sind oft gegen dort vielfach verwendete Antibiotika resistent.

„Mit der sich derzeit in Arbeit befindlichen Hygieneverordnung möchten wir der steigenden Zahl an Erkrankungen durch multiresistente Keime begegnen“, sagte Senator Czaja am Mittwoch. Voraussichtlich im Juli wird die neue Verordnung in Kraft treten. Mediziner, die Entwürfe der Regelung kennen, berichten, dass es sich um eine strenge Verordnung handele, die den Hygienebeauftragten der einzelnen Kliniken offenbar mehr Kompetenzen einräumen wird. Experten sagen, Berlin könne so den Anforderungen an moderne Großstadtkliniken gerechter werden. Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, wies darauf hin, dass eine Hygieneverordnung den Austausch zwischen den Kliniken vorschreiben sollte. „Wenn die neue Verordnung tatsächlich dazu führt, dass die Hygienebeauftragten nicht nur mehr Kompetenzen bekommen, sondern auch verpflichtet sind, sich gegenseitig zu schulen, könnte Berlin bundesweit Vorreiter sein.“

Kürzlich hatte die Gesellschaft für Krankenhaushygiene erklärt, in Berlin gebe es jährlich 36000 vermeidbare Infektionen mit Klinikkeimen, 2300 davon könnten die Ursache für Todesfälle sein, vor allem bei Senioren. In den vergangenen Monaten sind in Berlin mindestens zehn Mal gefährliche Krankenhauskeime festgestellt worden. Bei einem Fall davon wurde auch der Keim entdeckt, durch den im Februar in einem Bremer Krankenhaus drei Säuglinge gestorben waren. Der Bund hatte per Gesetz festgelegt, dass die Länder neue Infektionsschutzverordnungen erlassen müssen. In Berlin gilt zwar eine Hygieneverordnung von 2006, die aber als unzureichend eingestuft wurde. Schon seit 2011 besteht die Pflicht, die Ausbrüche von Keimen zentral zu melden. Die Zahl nachgewiesener Klinikkeimausbrüche ist seit Einführung der Meldepflicht um mehr als 40 auf 290 im vergangenen Jahr gestiegen. Welche Kliniken betroffen sind, wird aber nicht registriert. Die zuständigen Bezirke übermitteln die Daten anonymisiert an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Piraten fordern eine Nennung der betroffenen Häuser.

Der private Klinikkonzern Helios, der in Buch und Zehlendorf große Krankenhäuser betreibt, stellt an diesem Freitag seine Präventionsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Multiresistenten Keimen vor. Bundesweit müssen sich Kliniken auf ein ausgefeilteres Hygienemanagement einstellen.

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