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Nach Offenlegung: Wassertisch-Aktivisten fordern Überprüfung von Verträgen

Die Aktivisten vom "Berliner Wassertisch" rufen Fachleute dazu auf, die offengelegten Privatisierungsverträge auf mögliche juristische Angriffspunkte abzuklopfen. Die Verbraucherzentrale sieht in den Verträgen einen Verstoß gegen EU-Recht.

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Die Aktivisten vom „Berliner Wassertisch“ wollen ein Exempel statuieren. Nachdem der Senat das Geheimnis um die Privatisierungsverträge gelüftet hat, ruft die Initiative alle interessierten Fachleute auf, die Dokumente auf mögliche juristische Angriffspunkte abzuklopfen. Denn, so die Initiatoren: Allein die Veröffentlichung der Verträge werde weder die Wasserpreise senken noch die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) erleichtern, die das Land vor elf Jahren zur Hälfte an die Konzerne RWE und Veolia verkauft hat – verbunden mit garantierten Renditen bis 2028.

Wassertisch-Sprecher Thomas Rudek will mit dem bevorstehenden Volksentscheid vor allem erreichen, dass geheime Verträge durch ein Landesgesetz rückwirkend für nichtig erklärt werden. Der Senat hält das für rechtswidrig, aber Rudek dreht den Spieß um: Entweder habe der Senat tatsächlich alle Unterlagen veröffentlicht. Dann wäre der Passus hinfällig. Oder es gebe weitere, noch immer geheim gehaltene Nebenabsprachen, die dann offengelegt werden müssten. Dagegen wiederum könnten RWE und Veolia klagen und brächten damit die Grundsatzfrage vor Gericht, ob private Investoren in einem Monopolbetrieb wie den Wasserbetrieben überhaupt ein Recht auf Geschäftsgeheimnisse haben.

Jürgen Keßler, Vorstandschef der Verbraucherzentrale, sieht die Verträge als eine Art risikofreie Lizenz zum Gelddrucken, die gegen das europäische Beihilferecht verstoßen könnte. Sollte die EU-Kommission diese Ansicht teilen, wäre eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe einfacher. Parallel prüft die Verbraucherzentrale, ob sie für Wasserkunden per Musterklage einen Teil der schon gezahlten Wassergebühren zurückfordert. Eine rückwirkende Preissenkung könnte aus Sicht von Keßler auch das Bundeskartellamt fordern, das die Tarife zurzeit prüft.

Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) erklärte am Donnerstag im Abgeordnetenhaus, warum er das Bundeskartellamt eingeschaltet hat, das sich möglicherweise bis zum Jahresende zu den Wassertarifen in Berlin äußert. „Bei den Wasserwerken in Hamburg liegt die Umsatzrendite bei etwa 13 Prozent, in Berlin sind es 24 Prozent, das ist eindeutig zu hoch.“ Auch das Land Berlin sei bereit, auf Gewinnanteile bei den Wasserbetrieben zu verzichten, aber dann müssten auch die privaten Investoren mitziehen.

Von einem einseitigen Einnahmeverzicht der öffentlichen Hand halten SPD und Linke nichts. Beide Regierungsparteien setzen auf Verhandlungen mit den Investoren RWE und Veolia über eine Korrektur der strittigen Verträge. „Das ist durchaus erfolgversprechend“, sagte der SPD-Abgeordnete Frank Jahnke. Dagegen forderten CDU, Grüne und FDP den Senat auf, zugunsten niedrigerer Wasserpreise geringere Einnahmen im Landeshaushalt in Kauf zu nehmen. „20 Prozent der Tarifkalkulation werden durch die Abführungen ans Land Berlin verursacht“, sagte CDU-Fraktionschef Frank Henkel. Union und FDP kritisierten auch das hohe Grundwasserentnahmeentgelt von über 50 Millionen Euro jährlich.

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