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Berlins früherer Finanzsenator Sarrazin muss sich erneut einem Parteiausschlussverfahren der SPD stellen.

© dapd

Parteiausschlussverfahren: Sarrazin vor dem Parteigericht

Am Donnerstag beginnt die Verhandlung zum Parteiausschlussverfahren gegen Thilo Sarrazin. Der SPD-Kreisverband Charlottenburg-Wilmersdorf wirft dem früheren Finanzsenator wegen seiner Thesen zur Integration parteischädigendes Verhalten vor.

Wird er dieses Mal aus der Partei ausgeschlossen oder darf er SPD-Mitglied bleiben? Am Donnerstagnachmittag beginnt die mündliche Verhandlung vor der Schiedskommission des SPD-Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf wegen des Parteiausschlussverfahrens gegen den früheren Finanzsenator Thilo Sarrazin. Ihm wird wegen seiner Thesen zur Integration parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Hintergrund ist sein umstrittenes Buch "Deutschland schafft sich ab".

Der Berliner SPD-Abgeordnete Tom Schreiber erwartet, dass sein Parteikollege ausgeschlossen wird. „Er hat zwar immer provoziert, um den Finger in die Wunde zu legen, aber es kam nie ein Lösungsvorschlag von ihm.“ Mit seinem Buch und seinen fragwürdigen Thesen habe Sarrazin einen hohen Schaden bei der Partei angerichtet. „Ich hoffe, dass durch einen Parteiausschluss endlich ein Strich unter die Debatte gezogen werden kann.“

Antragsteller sind neben dem Kreisverband die Landes- und die Bundespartei, die sich auf einen gemeinsamen Rechtsbeistand verständigt haben. Für die Landesebene wird der stellvertretende Parteichef Mark Rackles, für die Bundes-SPD Generalsekretärin Andrea Nahles erwartet. Sarrazin, der sich gegen den Rauswurf zur Wehr setzen will, lässt sich durch den früheren Ersten Bürgermeister Hamburgs, Klaus von Dohnanyi, vertreten. Es wird davon ausgegangen, dass Sarrazin selbst erscheint.

Vor der dreiköpfigen Schiedskommission können die Antragsteller  jeweils kurze Erklärungen abgeben. Sarrazin hat dann Gelegenheit zur Erwiderung. Anschließend werden beide Seiten befragt. Mit einer Entscheidung am selben Tag wird nicht gerechnet. Der Schiedsspruch muss den Beteiligten innerhalb von drei Wochen zugestellt werden. Sie können dann Berufung einlegen. Bis zur endgültigen Entscheidung kann es mehr als sechs Monate dauern. Vor einem Jahr war bereits ein erstes Parteiausschlussverfahren gegen Sarrazin wegen abfälliger Äußerungen über Migranten gescheitert.

Indes wirbt die rechtsextreme NPD auf rassistischen Wahlkampfflugblättern weiter mit einem Zitat aus Sarrazins Buch. Vom Verlag hieß es am Mittwoch, dass es noch keine endgültige Entscheidung gebe, ob man juristisch dagegen vorgehen werde.

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