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Rentenbezüge von Staatsdienern: Auch Berlin zahlt viel Geld an Ex-Politiker

Mehrere Millionen Euro an Ruhegehältern zahlt das Land Berlin pro Jahr an 47 ehemalige Senatoren und 28 Staatssekretäre. Die Parteien sehen jedoch keinen Bedarf, die bestehende Regelung zu ändern.

Die durch die jüngsten Politikerrücktritte in Brandenburg wieder aufgelebte Debatte über teure politische Frühpensionäre schwappt jetzt auch nach Berlin. „Die Ruhegehälter für ehemalige Senatoren und Staatssekretäre sind unangemessen hoch und werden unangemessen lang gezahlt“, kritisiert Christoph Meyer, Landesvorsitzender der Berliner FDP. Jahr für Jahr zahlt das Land Berlin nach Angaben der Senatsinnenverwaltung rund 3,1 Millionen an Ruhestandsbezügen für ehemalige Senatoren oder Staatssekretäre, von denen viele noch voll arbeitsfähig wären und noch lange nicht im Rentenalter sind. 47 ehemalige Senatsmitglieder – oder deren Hinterbliebene – erhielten laut Innenverwaltung im vergangenen Jahr zusammen 2,1 Millionen Euro. Und knapp eine Million Euro aus dem Landeshaushalt geht jährlich an 28 ehemalige Staatssekretäre, von denen lediglich vier im Rentenalter und daher im dauerhaften Ruhestand sind, die übrigen 24 befinden sich im einstweiligen Ruhestand.

Die Zahlungen für frühere politische Spitzenbeamte und Politiker sind im Senatorengesetz und im Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Dort ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass Senatoren mindestens vier Jahre im Amt sein müssen, bevor sie einen Anspruch auf Ruhegehalt haben, bei Staatssekretären beträgt die „versorgungsrechtliche Wartezeit“ fünf Jahre. Auch die – in der Regel zeitlich begrenzte und von Fall zu Fall unterschiedliche – Dauer der Zahlungen sowie die Verrechnung mit Einkünften aus möglichen folgenden Tätigkeiten ist hier geregelt.

Das sogenannte Ruhegehalt für Ex-Senatoren beträgt laut Innenverwaltung mindestens 29 Prozent ihrer früheren Bezüge, die in der Besoldungsgruppe B11 bei rund 11 000 Euro monatlich liegen. Für jedes über die Mindestzeit von vier Jahren hinaus erreichte Jahr als Senator steigt der Satz um 2,5 Prozentpunkte, der Höchstsatz liegt bei 75 Prozent der Amtsbezüge.  Diese Zahlungen werden allerdings wiederum mit einem möglichen neuen Einkommen verrechnet.

Wie viel Landesgeld welche Ex-Senatoren und -Staatssekretäre genau erhalten, teilt die Verwaltung aber nicht mit. Kritiker wie FDP-Politiker Meyer fordern, dass Senatoren und Staatssekretäre künftig selbst für die Absicherung ihrer Einkünfte nach dem politischen Amt zuständig sein sollen. Dafür sollten sie während ihrer Zeit in der Regierung höhere Bezüge als bisher bekommen, um damit eigenverantwortlich vorzusorgen. „Danach sollte mit den Zahlungen Schluss sein“, sagt Meyer. „So könnte Berlin einige Millionen sparen.“

Ähnliche Kritik war in letzter Zeit auch in Brandenburg laut geworden, vor allem nach den affärenbedingten Rücktritten der Minister Rainer Speer und Holger Rupprecht. Dort will eine parteiübergreifende Mehrheit mit Ausnahme der SPD die als zu großzügig empfundenen Ruhestandsregelungen verändern.

In Berlin hingegen findet sich keine Mehrheit für eine Reform. Bis in die Reihen der Opposition überwiegen Stimmen, die die Berliner Praxis – jedes Land regelt die Ruhestandsbezüge für seine Minister und Beamten eigenständig – als wenig problematisch ansehen. „Wir kritisieren die geltende Regelung nicht“, sagt der CDU-Haushaltspolitiker Uwe Goetze – auch, weil der Posten von drei Millionen Euro im Verhältnis zum 20-Milliarden-Haushalt des Landes nicht besonders ins Gewicht falle. Der Grünen-Politiker Oliver Schruoffeneger, der derzeit den Berliner Haushalt nach Einsparmöglichkeiten durchforstet, hat an der Regelung ebenfalls nichts auszusetzen.

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