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Schneeräumung: CDU: Eis auf Gehwegen soll Chefsache werden

Der SPD-Vorsitzende Müller droht Hauseigentümern und Schneeräumern mit verschärften Gesetzen.

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Das Eis auf den Gehwegen, das nicht beseitigt wird und manchem Fußgänger schon zum Verhängnis wurde, fällt jetzt auch den Berliner Politikern auf. SPD-Landes- und Fraktionschef Michael Müller nannte die Situation am Dienstag „eine Frechheit“. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich Vermieter und private Schneeräumbetriebe aus ihrer Verantwortung stehlen. „Wenn sie das nicht begreifen und sich nicht umgehend etwas ändert, müssen die rechtlichen Vorgaben verschärft werden“, sagte Müller.

Eine Sprecherin der Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte, dass „nach diesem besonderen Winter“ geprüft werde müsse, ob man wieder eine Beseitigung des Eises bis auf die Gehwegplatte gesetzlich vorschreibt. Seit etwa 30 Jahren ist nur ein oberflächliches „Abstumpfen“ des Schnees vorgeschrieben. Eine solche „klare Beseitigungspflicht“ wird vom SPD-Umweltexperten Daniel Buchholz unterstützt. Er forderte darüber hinaus die bezirklichen Ordnungsämter auf, entschlossen durchzugreifen. Sie müssten säumigen Grundeigentümern kurze Fristen für die Schnee- und Eisbeseitigung setzen und schnell mit einer „kostenpflichtigen Ersatzvornahme“ samt Bußgeld reagieren.

CDU-Chef Frank Henkel forderte einen Aktionsplan nach Hamburger Vorbild. Seine Vorschläge: Die Stadtreinigung müsse mit mehr Personal Haltestellen und Fußgängerüberwege vom Eis befreien und kostenlos Streugut zur Verfügung stellen. Die Ordnungsämter sollten Verstöße gegen die Eisbeseitigungspflicht mit hohen Bußgeldern ahnden. Die Bezirksämter müssten zusätzliche Gelder erhalten, um notfalls ersatzweise einzuspringen. Zudem forderte der CDU-Mann ein Beschwerde-Telefon. Und wenn es nicht anders gehe, müsse der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz eine „konzertierte Aktion“ durchsetzen.

Als Erste hatten die Grünen dem Senat vorgeworfen, bei der Glättebekämpfung zu versagen. Für die Räumung von Straßen, Radwegen und Haltestellen sei die Stadtreinigung zuständig, so die Abgeordnete Claudia Hämmerling. Ansonsten sei dies Aufgabe der Grundstückseigentümer und vor öffentlichen Gebäuden der jeweiligen Verwaltung. Den Verpflichtungen werde aber nicht nachgekommen. Vor einigen Jahren hatte bereits Verkehrs-Staatssekretärin Maria Krautzberger die Rechtslage deutlich gemacht: Auf Gehwegen seien die Anlieger verpflichtet, den Winterdienst durchzuführen. Laut Straßenreinigungsgesetz muss Schnee direkt nach dem Schneefall und Winterglätte „unverzüglich nach ihrem Entstehen“ bekämpft werden. Bei Eisbildung nach 20 Uhr müsse der Winterdienst werktags vor 7 Uhr des kommenden Tages ran. Für die Kontrolle seien die Ordnungsämter zuständig.

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