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Umstrittene Berufung: BVG-Vorstand:Senat sieht keinen Verstoß

Die Wahl von Henrik Falk zum BVG-Vorstand Ende 2008 war nach Ansicht von Wirtschaftssenator Harald Wolf und Finanzsenator Thilo Sarrazin rechtlich in Ordnung, während Juristen in Senatsverwaltungen weiter einen Gesetzesverstoß sehen.

Konsequenzen wird es nicht geben. Die Stelle des Vorstands bei der BVG war im vergangenen Jahr nicht ausgeschrieben worden, obwohl das im Sommer 2006 geänderte Betriebsgesetz dies im Zusammenhang mit dem Landesgleichstellungsgesetz vorschreibt. Der Gesetzestext sei hier eindeutig und nicht interpretierbar, heißt es bei Juristen in der Verwaltung. Demnach müssen Stellen auch in Vorständen von landeseigenen Unternehmen ausgeschrieben werden, solange Frauen in dem Gremium unterrepräsentiert sind. Im BVG-Vorstand gibt es keine Frau.

Das Landesgleichstellungsgesetz definiere nicht eindeutig, welche Stellen ausgeschrieben werden müssen, sagte Wolf am Montag im Wirtschaftsausschuss des Parlaments. Nach Ansicht von Thilo Sarrazin (SPD) sind Ausschreibungen für Positionen von Vorständen und Geschäftsführungen zudem „nicht zielführend.“ Wer sich bereits in derartigen Ämtern befinde, könne und würde sich aus Gründen der Vertraulichkeit nicht auf derartige Ausschreibungen bewerben. Grundsätzlich suche man mit der Hilfe von Unternehmensberatern nach geeigneten Kandidaten. Auch bei diesem Vorgehen waren in der Vergangenheit allerdings Namen von Angesprochenen meist schnell bekannt geworden.

Die Grünen-Abgeordnete Anja Kofbinger akzeptiert Sarrazins Begründung mit der Vertraulichkeit deshalb nicht. Gesetz sei Gesetz, und es müsse auch für Senatoren gelten. Kofbinger fordert, die Besetzung rückgängig zu machen und eine gesetzeskonforme Ausschreibung vorzunehmen. Klaus Kurpjuweit

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