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Linksextremisten im Visier: G-8-Razzia soll Fahnder auf die Spur gebracht haben

Mehr als sechs Jahre hat die Polizei gebraucht, um die vier mutmaßlichen Terroristen zu fassen.

Hinter einer bürgerlichen Fassade haben die vier mutmaßlichen Mitglieder der linksextremistischen „Militanten Gruppe“ (mg) offenbar ihre Brandanschläge geplant und begangen. Die seit Dienstag inhaftierten „Feierabendterroristen“ Florian L. und Oliver R. (beide 35), Axel H. (46) sowie Andrej H. (36) sollen in Berlin als Krankenpfleger, Buchhändler in einem Antiquariat, Taxifahrer und Wissenschaftler an einem Forschungsinstitut gearbeitet haben. Mehr als sechs Jahre hat die Polizei gebraucht, um die mutmaßlichen Linksextremisten zu fassen.

Darüber, wie die Ermittler auf die Spur der mutmaßlichen Terroristen gelangt sind, gab die Bundesanwaltschaft gestern keine Auskunft. Doch als wahrscheinlich gilt, dass die Beamten am 9. Mai bei den groß angelegten Durchsuchungen vor dem G-8-Gipfel auf die vier Beschuldigten gestoßen sind. Fahnder des Bundeskriminalamtes (BKA) hatten allein in Berlin und Brandenburg 18 Objekte und Wohnungen mutmaßlicher Angehöriger der gewaltbereiten linken Szene durchsucht. Damals war es noch zu keinen Festnahmen gekommen.

Der inhaftierte Andrej H. geriet ins Visier der Ermittler, weil der Wissenschaftler in Publikationen viele Formulierungen benutzt haben soll, welche auch die „mg“ in Aufrufen und Bekennerschreiben verwendet. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen, da er laut Bundesanwaltschaft konspirative Kontakte zu den drei anderen mutmaßlichen Brandstiftern gepflegt haben soll.

Wie berichtet, wurden die vier Beschuldigten seit längerem von der Polizei observiert. In der Nacht zu Dienstag wurden Florian L., Oliver R. und Axel H. festgenommen, nachdem sie unter drei Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg (Havel) Brandsätze gelegt und gezündet hatten. Die Polizei konnte die Brandsätze jedoch rechtzeitig entfernen. Ebenfalls am Dienstag wurde das Antiquariat in der Rungestraße in Mitte, in dem Oliver R. arbeitet sowie acht Wohnungen in Berlin und Leipzig durchsucht. Wegen seiner „konspirativen Kontakte“ wurde auch Andrej H. verhaftet. Drei weitere Verdächtige kamen auf freien Fuß, da der Tatverdacht nicht erhärtet werden konnte. Der Bundesgerichtshof begründete die Haftbefehle damit, dass die Beschuldigten in Verdacht stehen, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung zu sein.

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der einen der nicht inhaftierten Beschuldigten vertritt, kritisierte dies. Es sei „typisch für die Strafverfolgungsbehörden, in solchen Fällen den Terrorismus-Ausnahme-Paragrafen zu bemühen“. Dabei könne keinem der Tatverdächtigen eine „objektivierbare Schuld“ nachgewiesen werden. Laut Kaleck habe bislang keiner der Tatverdächtigen eine Aussage gemacht. Ihre Verteidiger haben Haftverschonung beantragt. Darüber muss das Gericht innerhalb von zwei Wochen entscheiden.

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