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Bürokratisch. Künftig werden die Akten noch dicker, denn Hartz-IV-Empfänger müssen noch mehr Belege über ihre Mietkosten vorlegen, damit das Jobcenter die Kostenübernahme berechnen kann.

© Kitty Kleist-Heinrich

Neue Regeln für Hartz-IV-Mieter: Mehr Geld - aber auch mehr Bürokratie

Angesichts der steigenden Lebenserhaltungskosten in Berlin haben Hartz IV-Empfänger jetzt Anspruch auf mehr Geld. Das klingt erst mal gut. Doch Verbände, Wohnungsunternehmen und Sozialgericht warnen schon jetzt vor längeren Bearbeitungszeiten und einer neuen Klageflut.

Jahrelang wurde die alte Verordnung über die Kostenübernahme von Hartz-IV-Mieten rechtswidrig angewandt; und auch die seit Mai geltenden neuen Regelungen werden bereits heftig kritisiert. Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Mieterverein und Wohnungsunternehmen melden sich mit mahnenden Worten zu Wort, seit der Senat die neue „Wohnaufwendungenverordnung“ Ende April beschloss. Umstritten sind die neuen Grenzwerte für Mietkosten, die Kritiker weiterhin als viel zu niedrig bewerten, sowie die zunehmende Bürokratie. Jetzt müssen Kaltmiete, Wohnungsgröße sowie Heizkosten gesondert berücksichtigt werden. Früher gab es lediglich je nach Haushaltsgröße einen Grenzwert für die Bruttowarmmiete. Das Bundessozialgericht hatte jedoch die seit 2005 geltende „AV Wohnen“ als nicht schlüssig und rechtswidrig gerügt.

„Die Mitarbeiter der Jobcenter werden überfordert sein, diese Angaben richtig zu bewerten“, heißt es bei einer Wohnungsbaugesellschaft, die viele Wohnungen in Großsiedlungen verwaltet. Bereits früher seien viele Ungereimtheiten in den Bescheiden aufgetreten. „Nun haben die Jobcenter viel mehr Interpretationsspielraum.“ Dies werde dazu führen, dass Hartz-IV-Empfänger noch länger auf Bescheide warten müssen als bisher. Auch am Sozialgericht fürchten Richter, dass die Rechtsunsicherheit zu längeren Bearbeitungszeiten und so zu mehr Verfahren wegen Untätigkeit der Behörden führt. Außerdem erwarten sie aufgrund der größeren Komplexität der Verordnung mehr Fehler in den Bescheiden – zumindest vorübergehend. „Die Zahl der Hartz-IV-Klagen wird absehbar nicht weniger werden“, erwarten die Richter.

Am Kottbusser Tor steigen die Mieten - die Bewohner gehen auf die Straße:

Für die Berechnung, ob Heizkosten angemessen sind, müssen die Antragsteller auch Angaben über die Gesamtgröße des Mietshauses, über die darin vorhandene Wohnfläche sowie das Baujahr machen. Außerdem wird bei der Heizung unterteilt nach Öl, Gas oder Fernwärme. Nachweisen sollen die Hartz-IV-Mieter das über die Heiz- oder Betriebskostenabrechnung. Nur: Wer eine Wohnung neu bezieht, verfügt noch gar nicht über diese Unterlagen. Der müsse seinen Vermieter nach den Daten fragen und gibt sich so als Bezieher von Sozialleistungen zu erkennen, sagt David Eberhart, Sprecher des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). „Das führt auch zu einer Stigmatisierung.“ Die Degewo, die rund 70 000 Wohnungen in der Stadt verwaltet, hält diese Regelung ebenfalls für nicht richtig praktikabel. Denn nicht in allen Betriebskostenabrechnungen sei die Größe des Mietshauses angegeben, sondern die einer Verwaltungseinheit.

Zu hohe Mietkosten führen nicht zwangsläufig zum Umzug.

Außerdem bemängeln die Kritiker, dass sich die Verordnung von Sozialsenator Mario Czaja (CDU) nach dem Mietspiegel lediglich an Miethöhen in einfachen Wohnlagen orientiere. „In diesem Segment gibt es gar nicht genügend Wohnungen“, sagt Wiebke Rockhoff vom Diakonischen Werk. Nach Angaben von Ulrich Jursch von der Degewo bildet der Mietspiegel nicht die aktuellen Kosten ab, sondern ist „ein Blick in die Vergangenheit“. Und die Sozialstadträtin von Tempelhof-Schöneberg, Sibyll Klotz (Grüne), kritisiert, dass bei der Mietkostenbemessung nicht nach Wohngegenden differenziert wird. So würden Quartiere weiter entmischt, sagt Klotz.

Nach der neuen Verordnung dürfen beispielsweise bei einem Ein-Personen-Haushalt die Kosten für Kaltmiete und Heizung jetzt bis zu 394 Euro betragen, früher 378 Euro. Die Senatssozialverwaltung beruft sich auf die Vorgaben des Bundessozialgerichts. Ohnehin verweist Sprecherin Franciska Obermeyer darauf, dass auch bei den alten Richtwerten die Situation nicht so dramatisch gewesen sei. Zwar wurden bei 100 000 Haushalten ihren Angaben zufolge im vergangenen Jahr zu hohe Mietkosten festgestellt; umziehen mussten allerdings nur 1113 Bedarfsgemeinschaften.

In den Jobcentern macht man erste Erfahrungen mit der Verordnung. Größere Probleme seien bisher nicht bekannt geworden, sagt Sprecher Andreas Ebeling. Allerdings komme bei jeder Änderung der Vorschriften „die Routine bei der Bearbeitung erst mit der täglichen Praxis“.

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