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Berlin: Mehr Planungssicherheit: Anspruch auf Kita-Platz schon für Zweijährige

Auf scharfe Kritik bei der Gewerkschaft GEW, den Oppositionsparteien und anderen Verbänden ist das Vorhaben des Senats gestoßen, das Anmeldeverfahren für die Kindertagesstätten zu ändern. Gegen den Widerstand der Eltern wolle der Senat eine Halbtagesbetreuung von nur fünf Stunden zur Regel machen, teilte die GEW gestern mit.

Auf scharfe Kritik bei der Gewerkschaft GEW, den Oppositionsparteien und anderen Verbänden ist das Vorhaben des Senats gestoßen, das Anmeldeverfahren für die Kindertagesstätten zu ändern. Gegen den Widerstand der Eltern wolle der Senat eine Halbtagesbetreuung von nur fünf Stunden zur Regel machen, teilte die GEW gestern mit. Dabei gebe es in den meisten Bezirken ein ausreichendes Platzangebot. Bisher sei es Berliner Praxis, Kinder sieben Stunden in der Kita zu betreuen.

"Trotzdem soll der Besuch von Kindertagesstätten eingeschränkt werden, um Geld zu sparen", hieß es in einer Erklärung. Man fürchtet zudem, dass Kinder von Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen, die jünger als zwei Jahre alt sind, keinen Kita-Platz mehr erhalten werden. Das Gleiche gelte bei Hortplätzen für Schulkinder. Die GEW kritisierte, dass nicht-berufstätige Eltern jetzt besonders begründen müssten, warum sie eine Betreuungszeit benötigen, die über den bestehenden Rechtsanspruch hinausgeht.

Jugendstaatssekretär Frank Ebel wies die Vorwürfe zurück. Der Senat wolle nicht das Betreuungsangebot reduzieren, vielmehr sollten Eltern mehr Planungssicherheit erhalten. Außerdem werde der Senat den durch Bundesgesetz bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, den bisher Eltern für drei- bis sechsjährige Kinder haben, auf Eltern zweijähriger Kinder ausweiten. Das gelte für alle Kinder dieser Altersgruppe, unabhängig davon ob Eltern berufstätig sind.

Ebel wies die Behauptung zurück, dass die fünfstündige Betreuung zum Regelangebot für die Kinder werden solle. Bisher gelte der Rechtsanspruch nur für einen Halbtagesplatz. Wenn Eltern jetzt einen Bedarf aus familiären, sozialen oder pädagogischen Gründen nachweisen können, sollten sie auch einen darüber hinausgehenden verbindlichen Anspruch darauf haben. Die bisher geltenden Dringlichkeitsstufen, die in den Bezirken festgelegt wurden, sollen daher abgelöst werden. Auch bei hoher Dringlichkeit hätten Eltern in manchen Bezirken nicht unbedingt einen Kita-Platz erhalten, sagte Ebel. Durch einen Rechtsanspruch bei Bedarf gebe es für die Familien "bedeutend mehr Planungssicherheit".

Ein Grund für den Bedarf ist unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch familiäre Gründe können anerkannt werden. Bei ausländischen Kindern wird anerkannt, dass ein früher Kita-Besuch aus pädagogischen Gründen wichtig ist, um die Sprache zu lernen.

Ebel verwies zudem darauf, dass Berlin in diesem Haushaltsjahr 1,6 Milliarden Mark für den Kita-Bereich aufwendet. Er sagte weiter, dass in der Stadt der Anteil der Kita-Kinder unter drei Jahren besonders hoch sei. Er liege bei 39 Prozent, in Hamburg beispielsweise besuchten nur 18,8 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe eine Kita. In Nordrhein-Westfalen liege der Anteil sogar nur bei zwei Prozent. Auch für die in Kitas betreuten Schulkinder sei das Berliner Angebot groß. 55 Prozent der Kinder besuchten den Kita-Hort, in Hamburg seien es nur 17 Prozent.

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