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Aktuell kämpfen Mieter der Karl-Marx-Allee gegen den Verkauf ihrer Wohnungen.

© Christoph Soeder

Mieterschutz: Berlin zahlt Sozialhilfe-Empfängern Beitrag für Mieterverein

Ab Januar übernimmt Berlins Senat für Sozialhilfeempfänger den Mitgliedsbeitrag für den Mieterverein - um sie vor Wohnungslosigkeit zu schützen.

Wer zur Bezahlung der Kosten für Wohnen und Heizen auf staatliche Hilfe angewiesen ist, muss den Beitrag für den Berliner Mieterverein künftig nicht mehr selber zahlen. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für all jene, die Hartz IV, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Inbegriffen ist auch der Rechtsschutz. Leistungsträger (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten) zahlen den Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an den Mieterverein. Damit sollen einkommensschwache Haushalte finanziell entlastet und sichergestellt werden, dass unberechtigte Kündigungen nicht zur Wohnungslosigkeit oder einem Umzug aus dem gewohnten Umfeld führen.

Die Langzeitrecherche „Wem gehört Berlin“ ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie uns mitteilen, wer Eigentümer Ihrer Wohnung ist, und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

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