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Bilder aus dem Video der BVG: Der Täter tritt zu.

© Polizei Berlin/dpa

Nach Angriff in Neuköllner U-Bahnhof: Wie Berlin mit der Angst umgeht

Ein Unbekannter trat eine jungen Frau brutal eine Treppe herunter. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Angriff.

Die Tat ist an Heimtücke kaum zu übertreffen: In der Nacht zum 27. Oktober tritt ein Mann auf einer Treppe in der U-Bahnstation Hermannstraße einer ahnungslosen Frau mit Wucht in den Rücken, wie das Video der Überwachungskamera zeigt. Sie stürzt mehrere Stufen hinab. Der Täter und seine Begleiter entfernen sich ungerührt vom Tatort. Die brutale Attacke löst erneut eine Debatte über Sicherheit im öffentlichen Raum aus.

Was weiß man über den Täter und die Tat?

Der Angriff kam für die 26-Jährige, die um 0.20 Uhr die Treppe zum Bahnsteig hinunterging, offenbar völlig unvermutet. Es habe keinen „Vorkontakt“ zwischen Opfer und Täter gegeben, heißt es in Polizeikreisen. Weder kenne die Frau den Täter und seine Begleiter, noch sei es vor dem Tritt zu einem Gespräch oder gar einer Auseinandersetzung gekommen. Auch Passanten, die dem Opfer halfen, konnten der Polizei kaum Hinweise auf die Männer geben. So bleibt auch unklar, ob der Täter und die Begleiter einen Migrationshintergrund haben oder nicht. Das sei auch auf den relativ guten Bildern der Überwachungskamera nicht zweifelsfrei zu erkennen, heißt es. Die Polizei wurde gleich nach der Tat von Passanten über den Notruf 110 informiert. Beamte kamen zum U-Bahnhof und sprachen mit dem Opfer und Zeugen.

Die Frau gab zunächst an, sie sei „geschubst“ worden. Dass ein Arm gebrochen war, sei dem Opfer damals noch nicht bewusst gewesen, sagen Polizeikreise. Die Frau habe am 17. November, knapp drei Wochen nach dem Angriff, der Polizei von der Armfraktur berichtet.

Nach dem Sturz der Frau entfernen sich die Täter, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.
Nach dem Sturz der Frau entfernen sich die Täter, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.

© Polizei Berlin/dpa

Wie liefen die Ermittlungen?

Die Polizei leitete gegen den unbekannten Treter ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Bei den Begleitern gebe es zumindest den Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung, heißt es. Sie könnten möglicherweise auch als Mittäter belangt werden. Die „völlige Gleichgültigkeit“ der Begleiter sei erschreckend, „als wäre da ein Taschentuch hingefallen“.

In dem Video ist zu sehen, wie die Männer ruhig weitergehen. Ein Kumpan des Täters hebt noch eine Bierflasche auf. Das Schicksal des Opfers, das unten an der Treppe liegt, interessiert ihn nicht. Am 31. Oktober seien bei der Polizei die Bilder aus der Überwachungskamera eingegangen, heißt es. Die Bilder seien dann auch Spezialisten vorgelegt worden, die beispielsweise mit Jugendgruppengewalt zu tun haben.

Doch kein Ermittler habe den Täter und die weiteren Männer erkennen können. Am 21. November sei der Vorgang der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Die Öffentlichkeitsfahndung habe ein Richter nun am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet. Die Videobilder seien am 5. Dezember ins polizeiliche Intranet gestellt worden. Kurz darauf landeten sie bei der Presse. Polizeikreise vermuten, aus der eigenen Behörde könnten die Bilder an Boulevardmedien weitergegeben worden sein. Es sei nun ein Verfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen den Datenschutz eingeleitet worden, heißt es.

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Stimmt das Gefühl, dass der öffentliche Raum immer gefährlicher wird?

Offizielle Daten belegen den Eindruck nicht, die Bilanzen geben aber nur begrenzt die Realität wieder. Der polizeilichen Kriminalstatistik für 2015 ist zu entnehmen, dass die Zahl der Körperverletzungen in Berlin, insgesamt 40.675 Fälle, auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren war. Bei Mord und Totschlag gab es mit 112 Fällen den zweitniedrigsten Wert seit 2006. Doch es handelt sich prinzipiell immer nur um die von der Polizei erfassten Straftaten, daneben gibt es ein nicht einschätzbares Dunkelfeld.

Die offiziellen Zahlen hätten zudem wenig Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, sagt Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Die Berichterstattung der Medien steht für ihn im Vordergrund.

„Bilder entfalten eine hohe Wirkungsmacht, Statistiken nicht“, sagt er und verweist auf das im Fernsehen jetzt laufend gezeigte Video vom Tritt im U-Bahnhof Hermannstraße. Bundesweit nimmt die Furcht vor Kriminalität unabhängig von Daten der Polizeibehörden kontinuierlich zu. In einer Studie des Allensbach-Instituts vom Februar heißt es, „vor zehn Jahren hatten 47 Prozent der Bürger den Eindruck, dass die Kriminalität in Deutschland zunimmt, 2014 bereits 60 Prozent, jetzt 69 Prozent“.

Wie wirkt die Videoüberwachung auf das Sicherheitsgefühl der Bürger?

Insgesamt ist eine große Mehrheit der wahlberechtigten Deutschen für eine Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen. Dies zeigt eine repräsentative Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey in Kooperation mit dem Tagesspiegel. Demnach stimmen 68 Prozent dem Vorschlag zu.

Unterschiede zeigen sich bei den verschiedenen Altersklassen. Einzig die 18- bis 29-Jährigen sind mehrheitlich gegen mehr Videoüberwachung (38,5 Prozent dafür, 47,9 Prozent dagegen). Bei allen anderen Altersklassen überwiegen die Befürworter. Auch bei den Geschlechtern offenbaren sich Unterschiede: Bei den Frauen fällt mit 75,4 Prozent die Zustimmung für mehr Videoüberwachung wesentlich deutlicher aus als bei den Männern, wo 62,6 Prozent sich dafür aussprechen.

Wie gut ist Berlins Videoüberwachung?

Bei der BVG „seit Jahren flächendeckend“, sagt deren Sprecherin Petra Reetz. Kameras seien auf allen U-Bahnhöfen geschaltet, in fast allen U-Bahnen und Bussen sowie in der großen Mehrheit der Straßenbahnen. „Überwachung“ sei das allerdings nicht, sondern „Aufzeichnung“. Denn anders als bei den Verkehrsbetrieben in London etwa, säßen in Berlin keine Mitarbeiter ständig vor Bildschirmen, um nach dem Rechten zu sehen. Nur wenn der rote Knopf auf einer Notrufsäule gedrückt wird, kann sich ein Mitarbeiter Bilder vom Bahnhof auf den Schirm holen – und helfen.

Gespeichert würden die Aufnahmen nur 48 Stunden. Das Material sei verschlüsselt und werde ausschließlich auf Anfrage an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Videoaufzeichnungen würden helfen bei der Vorbeugung von Straftaten und bei der Ermittlung von Tätern und das sei wiederum für den Heilungsprozess von Gewaltopfern wichtig. Diese sähen es als „große Genugtuung“ an, wenn die Kriminellen gefasst und für ihre Tat bestraft würden.

Was will der neue Senat bei diesem Thema?

Den Ausbau der Videoüberwachung hält die Koalition für ausreichend. Sie will aber mehr Polizisten in Berlin und am Verbrechensschwerpunkt Alexanderplatz eine mobile Wache.

Was will die CDU in Berlin?
Berlins Christdemokraten wollten schon in den vergangenen Jahren der großen Koalition die Videoüberwachung ausbauen, konnten sich aber gegen die SPD nicht durchsetzen. Unter anderem am Alexanderplatz, auf dem es wiederholt zu schweren Gewalttaten kam, sollte Videoüberwachung zum Einsatz kommen. „Verantwortungslos, absurd und rational nicht zu erklären“ ist deshalb aus Sicht des innenpolitischen Sprechers der Fraktion, Burkard Dregger, die Haltung der neuen rot-rot-grünen Koalition in der Sache.

Videoüberwachung sei „ein kostengünstiges, effektives Mittel zum Schutze der Bürger“. Kameras beugten Straftaten vor und helfen bei der Ermittlung von Tätern. Rot-Rot-Grün betrachte Staat und Polizei als Bedrohung der Bürger. „Das ist eine krude Vorstellung, die in Zeiten hoher Kriminalitätsraten in Metropolen nicht passt. Die Videos würden von niemanden angesehen, es sei denn, es gebe einen Anlass dazu. Dieser Erkenntnis gegenüber verschließe sich der Senat, „aus ideologischen Gründen“.

Warum wurde nicht früher öffentlich gefahndet?

Die Öffentlichkeitsfahndung gilt als letztes Mittel, um einen namentlich unbekannten Täter fassen zu können. Laut Strafprozessordnung ist sie zulässig, wenn die Feststellung der Identität auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend wäre.

In den Richtlinien für die Staatsanwälte findet sich auch der Hinweis, dass bei allzu häufiger Inanspruchnahme „das Interesse und die Bereitschaft der Öffentlichkeit, an der Aufklärung von Straftaten mitzuwirken, erlahmen können“. Auch bestehe die Gefahr, dadurch einen Täter zu warnen oder potenzielle Täter zur Nachahmung anzuregen.

Wie gehen Medien mit der Fahndung um?
Publikationsorgane sind nicht verpflichtet, an der Suche nach Tätern mitzuwirken. Aber mittlerweile werden Fahndungsbilder oder -videos vielfach im Internet veröffentlicht. Das Problem dabei ist, sie später wieder aus dem Netz herauszubekommen, wenn die Fahndung Erfolg hatte – oder sich etwa die Unschuld eines Verdächtigen erwiesen hat. Private Internetanbieter sollen deshalb nach den Richtlinien nicht eingeschaltet werden.

Sollten bei der öffentlichen Fahndung auch Bilder der Tat gezeigt werden?

Nur wenn es notwendig ist. Denn es geht nicht darum, das Geschehen selbst der Öffentlichkeit zu zeigen. Schließlich ist es auch für ein Opfer, wie jetzt die getretene Frau, belastend, sich in dieser Weise öffentlich dargestellt zu sehen. Außerdem geht es bei der Fahndung ausschließlich um die Identität des Gesuchten. Ist ein Verdächtiger auf den übrigen Aufnahmen gut erkennbar, muss nicht die Szene gezeigt werden, in der er die Tat begeht.

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