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Corona-Rebellen vorneweg. Beim versuchten Sturm auf den Reichstag im August 2020 waren die "Corona Rebellen Düsseldorf" eine der treibenden Kräfte.

© imago images/JeanMW

Nach „Sturm auf den Reichstag“ vor zwei Jahren: 28-jähriger Gärtner zu 60 Tagessätzen verurteilt

Am 29. August 2020 versuchten Teilnehmer einer Querdenken-Demo, den Berliner Reichstag zu stürmen. Nun musste sich ein 28-Jähriger vor Gericht verantworten.

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, aber sie mahlen. Diese Erfahrung musste am Dienstagmittag ein 28-Jähriger machen, der vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Landfriedensbruch zu 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt wurde.

Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte sich vor über zwei Jahren, am 29. August 2020, an einer Großdemonstration der Querdenken-Bewegung in Berlin beteiligt und dabei mehrere Absperrgitter auf der Scheidemannstraße vor dem Bundestagsgebäude niedergerissen. Zeitgleich stürmten damals hunderte Demonstranten aus der rechten und rechtsextremen Szene das Eingangsportal des Reichstages.

DIe Bilder gingen um die Welt

Die Bilder des gescheiterten “Sturms auf den Reichstag” gingen um die Welt. Eine wochenlange öffentliche Debatte über den Schutz des Parlamentsgebäudes folgte. Der berufstätige Gärtner Nick A. beteiligte sich nicht selbst an der Erstürmung der Reichstagstreppen, versuchte aber mit einer weiteren, unbekannten Person, durch das Niederreißen mehrerer Hamburger Gitter einer aggressiven Menge aus hunderten Menschen den Weg zum Bundestagsgebäude zu ebnen.

Beobachtet wurde er dabei von zwei Zivilbeamten der Berliner Polizei, die vor dem Gericht am Dienstag als Zeugen auftraten. Beide Polizisten berichteten von einer äußerst aufgeheizten Atmosphäre, in der A. unter anderem „Los, wir stürmen” geschrien haben soll. Später erkannten die Zivilkräfte den 28-Jährigen im Tiergarten wieder und ließen ihn durch eine Hundertschaft festnehmen.

Die Richterin begründete ihr Urteil unter anderem damit, dass es sich bei dem Reichstag nicht „um irgendein Gebäude”, sondern ein leuchtendes Symbol der deutschen Demokratie handele. Gleichzeitig machte sie mildernde Umstände geltend, da A. nicht vorbestraft ist und die Tat mittlerweile zwei Jahre zurückliegt. Seitdem ist der Gärtner auch nicht mehr auffällig geworden.

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