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Rund 85.000 Menschen mit rechtlicher Betreuung dürfen bundesweit ihre Stimme abgeben.
© dpa / Hauke-Christian Dittrich/dpa
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„Nett oder nicht so nett“: Wie Berliner Erstwähler mit geistiger Beeinträchtigung abstimmen

Viele Menschen mit geistiger Behinderung sind politisch interessiert. Bei der Wahl sind sie jedoch auf Broschüren angewiesen – und ihre Betreuer.

Erstmals dürfen bei dieser Bundestagswahl Menschen mit geistiger Beeinträchtigung mitwählen. Rund 85.000 Menschen mit rechtlicher Betreuung können bundesweit ihre Stimme abgeben, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Bundestag im Jahr 2019 zwang, ein inklusives Wahlrecht zu schaffen.

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