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Die Staatliche Ballett- und Artistikschule ging aus zwei Spezialschulen der DDR hervor.

© promo

Neubeginn an Berlins Eliteschule des Tanzes: Umstrittener Ballettschulleiter siegt vor Gericht – und geht trotzdem

Ralf Stabels Anwalt verweist auf zu erwartende „Reibungsverluste“ nach den Verwerfungen der letzten zwei Jahre. Nun wird eine neue Stelle im Landesdienst gesucht.

Keine Überraschung, aber ein vorläufiger Schlusspunkt: Das Landesarbeitsgericht hat auch noch die zwei weiteren von insgesamt drei Kündigungen des ehemaligen Leiters der Staatlichen Ballettschule, Ralf Stabel, für unwirksam erklärt.

Stabel wird dennoch nicht an die Schule zurückkehren. Sein Anwalt Jens Brückner begründete dies mit zu erwartenden „Reibungsverlusten“ und der „Umstrukturierung“ der Schule. Es werde bei Vergleichsverhandlungen eine neue Stelle im Landesdienst gesucht.

Irritierend für die Öffentlichkeit war und ist, dass die Begründungen für die drei fristlosen Kündigungen nichts mit den ursprünglichen Gründen für die Freistellung Stabels im Frühjahr 2020 zu tun haben. Die stand vielmehr im Zusammenhang damit, dass dem Leiter durch über 60 Mitarbeiter bescheinigt worden war, an der Pankower Schule herrsche eine „Kultur der Angst“.

Zudem hatten Schüler:innen verbale Entgleisungen von Pädagogen, Bodyshaming und mangelnde Hilfe – etwa bei Verletzungen und Magersucht – beklagt. Das massenhafte Abschulen ohne ein transparentes Prozedere hatte die Atmosphäre an der Schule zusätzlich vergiftet.

Stabel hatte argumentiert, dass die Einrichtungsverfügung der Schule als Eliteschule für einen Ballettnachwuchs auf internationalem Niveau eine strenge Auswahl und eine überdurchschnittliche Anstrengungsbereitschaft erfordere. Die verbal übergriffigen Lehrkräfte habe er der Schulaufsicht gemeldet – ohne Erfolg. Er wies alle Vorwürfe zurück.

Das waren die Vorwürfe

Letztlich fehlten auch Betroffene, die namentlich aussagen wollten: Dem Vernehmen nach befürchteten sie, in der Welt des Tanzes keine Zukunft zu haben, wenn sie sich als Kritiker outeten, da Stabel und auch der ebenfalls gekündigte künstlerische Leiter Gregor Seyffert extrem gut vernetzt seien.

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Da half es auch nichts, dass zwei Kinderschutzexperten im Auftrag der Senatorin im Rahmen einer Clearingstellen nach über 100 Gesprächen mit Schülern, Mitarbeitern und Eltern der Schule im Mai 2020 konstatiert hatten, dass es an der Schule zu Gefährdungen des Kindeswohls durch physische und emotionale Gewalt, Vernachlässigung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht sowie extremen psychischen Druck gekommen sei.

Schließlich führte die Bildungsverwaltung andere Gründe für eine fristlose Kündigung an: Stabel sei seiner Unterrichtsverpflichtung nicht ausreichend nachgekommen, habe die Ruhezeiten der Kinder nach abendlichen Auftritten nicht eingehalten, habe Dienstreisen nicht vorschriftsmäßig beantragt und in einem Fall auch nicht vorschriftsmäßig abgerechnet und habe zwei Abgangszeugnisse ohne die Erfüllung der Voraussetzungen erteilt.

Die Richter urteilten aber, dass die Vorwürfe entweder nicht zutrafen oder nicht schwerwiegend genug für eine fristlose Kündigung gewesen seien oder dass die Bildungsverwaltung die gesetzlich vorgeschriebene Frist von zwei Wochen zwischen Bekanntwerden der Vorwürfe und der Zustellung der Kündigungen überschritten habe, ohne diese Überschreitung hinreichend begründet zu haben.

Die Bildungsverwaltung lieferte nicht

So verhielt es sich auch bei dem Vorwurf, dass Stabel nicht genügend unterrichtet habe. Der Richter in der ersten Instanz, dem Arbeitsgericht, hatte etwa beanstandet, dass die Bildungsbehörde „noch nicht einmal den Versuch unternommen“ habe zu erklären, „weshalb die von einer Lehrkraft geleisteten Stunden nicht spätestens am Ende des jeweiligen Halb- oder Schuljahres beim Land bekannt sind, sondern erst fast drei Jahre später ermittelt werden müssen“.

In jeder der Verhandlungen ging es früher oder später auch um das Versagen der Bildungsverwaltung selbst: Somit scheiterte sie letztlich auch deshalb in ihrem Bemühen, Stabel zu kündigen, weil ihre eigene Struktur weder stringente Arbeitsabläufe noch eine funktionierende Schulaufsicht ermöglichte.

Eine normale Kündigung aber war nicht möglich, weil der Tarifvertrag dies nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst ausschließt.

Die vielen Dienstreisen waren bekannt

Dies war nicht nur immer wieder Thema in der ersten Instanz, sondern auch in der zweiten Instanz, die bereits im April zu einer der drei Kündigungen geurteilt hatte. Zudem seien einige der jetzt vorgebrachten Kündigungsgründe – wie etwa die vielen Dienstreisen Stabels – kein Geheimnis gewesen, argumentierte Richterin Renate Schaude.

Auch die Tatsache, dass Stabel sich teure Reisen von seiner Stellvertreterin genehmigen ließ, anstatt durch die Schulaufsicht, war kein Kündigungsgrund: Die Verwaltung hatte auch dies gewusst und jahrelang mitgetragen. Sie wird Stabels Stelle weiterhin finanzieren müssen – auch wenn der Tanzwissenschaftler etwa in einer universitären Landeseinrichtung unterkäme.

Der Tanzhistoriker.Ralf Stabel leitete bis Anfang 2020 die Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik.
Der Tanzhistoriker.Ralf Stabel leitete bis Anfang 2020 die Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik.

© picture alliance / Christophe Gateaux

Denn bisher ist der Versuch gescheitert, den ehemaligen Schulleiter direkt in der Bildungsverwaltung zu platzieren. Wie berichtet, war ihm eine Stelle als Referent für kulturelle Bildung angeboten worden.

Dazu sagte Anwalt Jens Brückner am Donnerstag vor Gericht, gegen die Annahme des Angebots spreche, dass man mit einer "einfachen Referentenstelle gar nichts ausrichten kann". Es fehle der "Unterbau". Ob er damit die Forderung nach Mitarbeitern meinte, sagte Brückner nicht.

Dokumente in chronologischer Reihenfolge

  • Bericht über eine "Kultur der Angst" von 2019. Hier als PDF-Datei herunterladen. Aus Gründen des Datenschutzes wurden die 63 Unterschriften entfernt.
  • Zum Zwischenbericht der Expertenkommission vom April 2020 geht es hier.
  • Die Petition der Initiative "Save the Dance" vom Mai 2020 zur Unterstützung der Schulleitung findet sich hier.
  • Hier geht es zum Bericht der Clearingstelle und
  • Hier verlinkt ist der Abschlussbericht der Expertenkommission ist vom September 2020.

Angesichts der Tatsache, dass Stabel nicht mehr auf einer Rückkehr an die Schule beharrt, verliert eine noch ausstehende Entscheidung vor dem Bundesarbeitsgericht an Brisanz: Dort soll nämlich noch verhandelt werden, ob Stabel überhaupt hätte Schulleiter werden dürfen.

Das Bundesarbeitsgericht ist am Zug

Denn ein Richter der ersten Instanz hatte die Ansicht vertreten, dass der Wissenschaftler gar nicht hätte Schulleiter werden dürfen, weil er weder über das erste noch über das zweite Staatsexamen der Lehramtslaufbahn verfügt. Diese Einschätzung hatte in der Fachöffentlichkeit Erstaunen ausgelöst, weil es sich bei der Staatlichen Ballett- und Artistikschule um eine einzigartige Einrichtung handelt, an deren Leitung man andere Erwartungen habe als an einer ausschließlich allgemeinbildenden Schule.

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Diese Frage soll nun das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich beantworten. Für den deutschen staatlichen Ballettschulbereich ist dies aber ohne Relevanz: Dass eine solche Einrichtung gleichzeitig zu Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen bis zum Abitur führt, ist in Deutschland nicht die Regel.

Die Staatliche Ballett- und Artistikschule führt bis zum Bachelor.
Die Staatliche Ballett- und Artistikschule führt bis zum Bachelor.

© imago/ingimage

So sind auch zwei Leuchttürme der Ballettausbildung, die Schulen in Hamburg und Stuttgart, ausschließlich für das Ballett da: Die Schüler besuchen Sekundarschulen oder Gymnasien in der Umgebung der jeweiligen Ballettschulen. Dies hat den Vorteil, dass sie im Falle eines Abbruchs der Ballettausbildung ihre allgemeinbildende Schulausbildung am vertrauten Ort in ihren Schulklassen fortsetzen.

Die Berliner Staatliche Schule wählt jetzt einen Mittelweg: Sie bleibt zwar nach dem Willen des Senats eine Eliteschule des Balletts mit integrierter vollschulischer Ausbildung und bekennt sich dazu auch in ihrem neuen Schulprogramm.

Dennoch entfällt das ständige Abschulen: Wer die Spitzenleistung im Ballett nicht mehr bringt, muss nur nach Klasse sechs und zehn die Schule verlassen – zu einem Zeitpunkt also, wenn Schulwechsel in Berlin ohnehin üblich und vergleichsweise einfach sind. Ansonsten kann man an der Schule bleiben und zwar in anderen Klassen, die zwar künstlerisch orientiert sind, nicht aber auf den Spitzentanz fokussiert.

Das gefürchtete Abschulen wird eingeschränkt

Daher soll nach der achten Klasse neben der Fachrichtung „Bühnentanz“ die Profilierung „Tanz, Theater, Theorie/Musical (TTT)“ angeboten werden, die es bislang erst ab der elften Klasse gibt. Damit ist der Hauptgrund für die „Kultur der Angst“, nämlich die ständige Angst vor der Abschulung, minimiert.

All dies hatte im September 2020 bereits die von Scheeres einberufene Expertenkommission unter dem renommierten Berliner Schulleiter Klaus Brunswicker empfohlen.

Stabels Unterstützer unken allerdings, dass unter diesen Umständen keine "Elite" mehr erzeugt werde, was auch anklang, als sein Anwalt von der "Umstrukturierung" sprach, die die Schule für Stabel unattraktiv mache. Kruse widerspricht allerdings vehement: Spitzentanz sei und bleibe das Ziel. Das sei durchaus auch möglich ohne die ständigen Rauswürfe von Schülern.

Die Nachfolgerin steht bereit

Zu einer Minimierung des Abschulens soll auch beitragen, dass bei der Aufnahme "hohe Maßstäbe ab Gesundheit und Talent" angelegt werden, erläutert Dietrich Kruse, der in für ein Jahr die Leitung der Schule übernommen hatte. Nun geht er wie geplant in den Ruhestand zurück, aus dem er geholt worden war. Als mögliche Nachfolgerin stünde dem Vernehmen nach Martina Räther bereit, die bisher Kruses Stellvertreterin ist.

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Dass besonders hohe Maßstäbe angesetzt werden bei der Aufnahme, könnte auch einer der Gründe dafür sein, dass zum Sommer nur sieben Ballett- und sieben Artistikschüler neu anfangen Als weitere mögliche Gründe nennt Kruse, dass wegen Corona die Kindertanzklassen weggefallen seien, aus denen sich normalerweise ein Teil des Nachwuchses rekrutierte.

Auch der Tag der offenen Tür entfiel wegen Corona, so dass auch hier mögliche Interessenten nicht vom Konzept der Schule überzeugt werden konnten. Nun setzt die Schule – wie auch bisher – auf Quereinsteiger-Schüler aus aller Welt: Die hatten bisher schon die Lücken gefüllt, die durch das Abschulen entstanden waren.

Zudem haben Kruse und die Leitung des Staatsballetts Berlin sich auf eine engere Kooperation geeinigt. Ein Kinderschutzkonzept flankiert die Entwicklung hin zu einen zeitgemäßen Umgang, wie er auch an der Wiener Ballettschule versucht wird.

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