zum Hauptinhalt
Die Göttin Justitia, Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main.

© Getty Images/iStockphoto

Neun Jahre nach Mord in Berliner Wettbüro: Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Rocker

Die Verurteilung eines Rockers zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof teilte mit, die Revision des 34-Jährigen sei ohne Erfolg.

Neun Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro ist die Verurteilung eines Rockers zu lebenslanger Haft wegen Mordes rechtskräftig. Die Revision des 34-Jährigen gegen seine Verurteilung hatte keinen Erfolg, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag mitteilte. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat habe keine Fehler in dem Urteil des Berliner Landgerichts vom vergangenen August feststellen können.

Die Richter hatten sich damals zum zweiten Mal mit dem Fall befassen müssen. Erstmals war der Rocker 2019 gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Hells Angels wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die tödlichen Schüsse in einem Berliner Wettbüro am 10. Januar 2014 haben die Justiz jahrelang beschäftigt. Nach knapp fünf Jahren verurteilte das Berliner Landgericht im Oktober 2019 sieben Hells Angels wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft. Der Rockerchef, der die tödlichen Schüsse in Auftrag gegeben hatte, bekam lebenslang wegen Anstiftung zum Mord.

Ein Kronzeuge wurde ebenfalls wegen Mordes verurteilt – kam aber mit zwölf Jahren glimpflicher davon. Im Februar 2022 bestätigte der BGH die Verurteilungen – mit Ausnahme des aktuellen Falles.

Bei dem 34-Jährigen sahen die Richter noch Klärungsbedarf. Die Berliner Kollegen hätten nicht ausreichend erläutert, warum sie die Angaben des Mannes im Ermittlungsverfahren nicht als strafmildernd berücksichtigt hätten, so der BGH damals.

Der türkische Staatsbürger hatte nach seiner Verhaftung in der Untersuchungshaft einige Angaben zu der Tat im Berliner Stadtteil Reinickendorf gemacht, bei dem ein 26-Jähriger erschossen wurde. Eine umfangreiche Vernehmung hatte er jedoch abgelehnt.

Das Berliner Landgericht sah darum auch bei der Neuauflage des Prozesses keinen Anlass für eine mildere Strafe. Die Begründung war nun auch aus Sicht des BGH nicht zu beanstanden. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false