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Berlin: Nicht schärfer bewacht als sonst Polizei: Sicherheit ist

bereits auf hohem Niveau

Nach den beiden Anschlägen in Norwegen hat die Berliner Polizei ihre Sicherheitsmaßnahmen für die Nordischen Botschaften „überprüft“. Ein Satz, der die Standardauskunft ist und nach jedem Anschlag irgendwo in der Welt erteilt wird. Dabei galt die Repräsentanz in Berlin bisher als vergleichsweise wenig gesichert. Am Sonnabend sagte ein Polizeisprecher, da sich die „Sicherheitsmaßnahmen „bereits seit längerem auf hohem Niveau befinden“ sei eine Anpassung zur Zeit nicht erforderlich. Die Berliner Polizei stehe in ständigem Kontakt mit anderen Sicherheitsbehörden, um Lagebewertungen vorzunehmen. Dabei würden die Erkenntnisse aus den Ermittlungen der norwegischen Polizei mit einbezogen.

Wegen der Außenwirkung wurde zumindest ein Opel Corsa des polizeilichen Objektschutzes (ZOS) dauerhaft in der Rauchstraße vor dem Eingang zum Botschaftsgelände geparkt. Dort befindet sich das „Felleshus“, das Gemeinschaftshaus aller fünf skandinavischen Länder, das auch am Wochenende für Besucher geöffnet ist – eine Seltenheit für Botschaftsgelände. Bis September werden hier Architekturmodelle gezeigt. Der Besucherflügel des Gebäudes konnte auch gestern unkontrolliert betreten werden. Die Eingänge zu den Konsulaten und Botschaften in dem Komplex zwischen Klingelhöferstraße, Stülerstraße und Rauchstraße sind videoüberwacht, die Innenhöfe jedoch durch Panzerglasscheiben vom Besuchertrakt abgetrennt.

Die Nordischen Botschaften standen vor allem während des Karikaturenstreits im Blickpunkt der Polizei. Mehrfach hatten dort 2006 Moslems gegen den Abdruck von Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung „Jyllands-Posten“ demonstriert. Danach war Ruhe eingekehrt.

Gut 500 Objekte bewacht der ZOS, darunter viele Botschaften. Nach internationalen Übereinkommen ist der Gastgeberstaat verpflichtet, Vertretungen nach außen zu schützen sowie „den ungehinderten Zugang und deren reibungslose Arbeit zu gewährleisten“, heißt es.

Die Schutzmaßnahmen sind klassifiziert. Klasse eins und zwei sind Gefährdungsstufen mit scharfen Bestimmungen. Bei drei und vier steht entweder ein Posten dauerhaft oder zeitweise vor der Tür. Im Falle der Klassen fünf und sechs fährt eine Streife das Objekt regelmäßig oder sporadisch an. Jörn Hasselmann

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