zum Hauptinhalt
Foto: dapd/Klaus-Dietmar Gabbert

© dapd

Berlin: Noch ein Wettrennen mit der Zeit

Wenn 25 000 Haushalte weiter auf den Lärmschutz warten müssen, kann auch das die BER-Eröffnung gefährden.

Im Konflikt um den immer noch fehlenden Schallschutz für rund 25 000 Haushalte in Gemeinden wie Mahlow-Blankenfelde rings um den neuen Schönefelder Flughafen ist weiter keine Lösung in Sicht. Nach Tagesspiegel-Recherchen drohen dem Airport auch hier Risiken, die sogar eine Eröffnung im Jahr 2013 gefährden könnten. Denn auch der Schallschutz wird für den Airport zum Wettlauf mit der Zeit.

So hat das brandenburgische Infrastrukturministerium als zuständige Planfeststellungsbehörde von der Flughafengesellschaft (FBB) jetzt einen zügigen Neustart des Schallschutzprogramms angemahnt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am 15.Juni 2012 die bisherigen rund 16 000 Bewilligungsbescheide der FBB als „systematischen“ Verstoß gegen den vom Bundesverwaltunsgericht bestätigten Planfeststellungsbeschluss rügte.

Ein Grund für das Drängen der Behörde: Die OVG-Richter hatten im Urteil nicht allein das Schutzniveau so streng definiert, dass das unterfinanzierte Schallschutzprogramm von derzeit 140 Millionen Euro um 591 Millionen Euro aufgestockt werden müsste. Ausdrücklich wies das OVG auch darauf hin, dass die BER-Anwohner vom ersten Tag der Inbetriebnahme ein Anrecht auf den vollen Lärmschutz haben. Lediglich mit Blick auf den Zeitraum bis zum 17. März 2013 – dem bisherigen Eröffnungstermin – sah die Kammer noch keinen Grund, die Inbetriebnahme des BER zu verbieten. Allerdings schloss das Gericht eine Versagung der Eröffnung als „ultima ratio“ auch nicht aus, falls der Schallschutz nicht rechtzeitig gewährleistet sein sollte. Und genau diese Gefahr besteht, zumal trotz des OVG-Urteils um das Schutzniveau weiterhin juristisch gefochten und zwischen den Flughafeneignern gepokert wird. In dem Schreiben vom 9. August 2012 an die Flughafenchefs Rainer Schwarz und Horst Amann, bemängelt Brandenburgs Planfeststellungsbehörde, dass der Flughafen nach eigenen Angaben offenbar bislang mit der Überarbeitung der Fehlbescheide immer noch gar nicht begonnen hat. Das von der Flughafengesellschaft in einem Bericht vom 30. Juli für die Behörde formulierte Ziel, „möglichst vielen Betroffenen spätestens zum Eröffnungstermin“ Schallschutz zur Verfügung zu stellen, sei „nicht ausreichend“, heißt es.

Zum anderen warnen Bürgerinitiativen wie der Bürgerverein Berlin Brandenburg (BVVB) und Anwohner vor dem Versuch des brandenburgischen Infrastukturministeriums, des Flughafens und seiner Eigentümer, das vom OVG formulierte Schutzniveau zu entschärfen, um so den fälligen Nachschlag für Schallschutz auf 300 Millionen statt der 591 Millionen zu senken. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) vertritt diese Linie. Das Infrastrukturministerium bereitet gerade die Umsetzung vor. Gleichzeitig hat die Flughafengesellschaft – mit dem Segen des Aufsichtsrates, einschließlich der Brandenburger Vertreter – beim Oberverwaltungsgericht gegen den Bescheid des brandenburgischen Infrastukturministeriums eingereicht, mit dem sie zur sofortigen Umsetzung der Schallschutz-Vorgaben des OVG-Urteils gezwungen wird.

Für den Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der Anwohner vertritt, ist das alles ein Skandal. Nachdem die Anwohner von der staatlichen Flughafengesellschaft jahrelang um den ihnen zustehenden Schallschutz betrogen worden seien, sagt er, „wäre dieser Umgang mit dem OVG-Urteil ein neuer Betrug“. Es gebe neue Klagen, wenn man die OVG-Vorgaben missachte, kündigt Baumann an. „So bringt man das im Planfeststellungsbeschluss fein austarierte Gesamtgefüge der Interessen ins Wanken.“ Wenn man so weiter mache, werde sich die Inbetriebnahme des Flughafens weiter verzögern. In lediglich 1600 Wohnungen wurden bisher Schallschutzfenster eingebaut – zu gering dimensioniert. Thorsten Metzner

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false