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Berlin: Nur eine Berliner Behörde kontrolliert die Arbeitszeit elektronisch, während dies in der Wirtschaft üblich ist

Der Rundgang dürfte für die Mitarbeiter des Innenministeriums nicht ohne Folgen bleiben. Nachdem Otto Schily an jenem Freitagnachmittag seiner Behörde vor allem auf leere Gänge und verwaiste Büros stieß, forderte der erboste Minister, dass in seiner Behörde künftig Stechuhren eingeführt werden.

Der Rundgang dürfte für die Mitarbeiter des Innenministeriums nicht ohne Folgen bleiben. Nachdem Otto Schily an jenem Freitagnachmittag seiner Behörde vor allem auf leere Gänge und verwaiste Büros stieß, forderte der erboste Minister, dass in seiner Behörde künftig Stechuhren eingeführt werden.

Was in vielen Wirtschaftsbetrieben wie selbstverständlich praktiziert wird, zählt in der Berliner öffentlichen Verwaltung derzeit eher zur Ausnahme. Lediglich in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird die Arbeitszeit elektronisch erfasst. Beim Betreten und beim Verlassen des Gebäudes in der Oranienstraße müssen die Beschäftigten seit dem vergangenen Monat eine Chipkarte an einem Automaten vorbeiziehen, schon werden Arbeitsbeginn und -ende registriert. Probleme oder gar Proteste der Beschäftigten gebe es dabei nicht, sagt Sprecher Ulf Herrmann. "Die Automatik ist unbestechlich." Im Bezirksamt Treptow hingegen musste man im Sommer die Automaten wieder abmontieren. Der Betriebsrat war vor das Verwaltungsgericht gezogen, da er in die Entscheidung nicht einbezogen war, und obsiegte dort.

Auch wenn in den meisten Bereichen nach einem Modell der gleitenden Arbeitszeit gearbeitet wird, führen meist die Beschäftigten selbst auf einem Erfassungsbogen Buch über ihre Arbeitszeit und lassen dies von ihrem Vorgesetzten abzeichnen. Die einzelnen Senatsverwaltungen und die Bezirksämter können selbst über das Prozedere entscheiden. Eine generelle Rahmenvereinbarung gibt es nicht, gleichwohl herrschen in den einzelnen Bereichen meist die gleichen Bedingungen: Die Kernzeit, in der gearbeitet werden muss, geht von 9 bis 15 Uhr, am Freitag nur bis 14 Uhr. Arbeitsbeginn und -ende können aber in einer Rahmenzeit von 6.30 bis 18 Uhr frei gewählt werden. Bei einer 38,5-Stunden-Woche müssen die Beschäftigten im täglichen Durchschnitt 8 Stunden und 12 Minuten anwesend sein, die halbstündige Mittagspause wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.

Eine automatische Zeiterfassungskontrolle ist nach Auffassung des Hauptpersonalratsvorsitzenden Dieter Klang "kein modernes Instrument, das die Leute zur Arbeit bringt". In einer Zeit, in der die Wirtschaft verstärkt auf Teamarbeit und mehr Flexibilität setze, wäre es wenig sinnvoll, dieses einzuführen, sagte Klang. Bei der ÖTV stößt der Vorschlag ebenfalls auf wenig Gegenliebe.

Wie in der Verwaltung des Landes Berlin wird auch im Landesarbeitsamt derzeit der Erfassungsbogen noch manuell geführt, aber eine Diskussion über "zeitgemäßere Erfassung" läuft, sagt Cornelie Schlegel. Die meisten größeren Industriebetriebe kontrollieren nach gewerkschaftlichen Angaben die Arbeitszeit zwar nicht mehr über die herkömmliche alte Stechuhr, sondern über moderne elektronische Zeiterfassungsgeräte. Schering beispielsweise praktiziert verschiedene Arbeitszeitmodelle, infolgedessen gibt es auch unterschiedliche Arten, diese zu erfassen. In einigen Bereichen arbeiten die Beschäftigten in einer Rahmenzeit von 7 bis 18 Uhr, bei einer Kernzeit von 8.45 Uhr bis 15.15 Uhr. Die Stunden werden über einen elektronischen "Arbeitszeitsummenzähler" erfasst, den man direkt an seinem Arbeitsplatz aktiviert. Bei Beschäftigten, die flexibler arbeiten müssen, lässt man jedes Kommen und Gehen registrieren. Bei der Arbeit im Schichtdienst wird auf eine technische Zeiterfassung verzichtet.

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