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Muss sich wegen mehrerer Vorwürfe vor Gericht verantworten: Rapper Fler (Archivbild)

© picture alliance / dpa

Ohne Führerschein gefahren, Tagesspiegel-Redakteur genötigt: Umfangreiche Anklage gegen Rüpel-Rapper Fler  

Der Berliner Rapper Fler muss sich vor Gericht verantworten. Es geht um mehrere Vorwürfe. Auch um Attacken auf Polizisten und den berühmten „Fanboy“-Ausraster.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den Berliner Rapper Fler erhoben. Es geht um 20 Einzelfälle, die nun zu einem Einzelverfahren gegen den Rapper, bürgerlich Patrick Losensky, zusammengezogen worden sind.

Noch ist vom Gericht nicht für alle Einzelfälle die Anklage zugelassen worden. Die Anklage vor dem Schöffengericht bedeutet aber zunächst, dass die Staatsanwaltschaft von einem Strafurteil von mindestens zwei Jahren Haft ausgeht. Die Liste der angeklagten Vorwürfe ist lang, wie eine Justizsprecherin bestätigte. Zuerst berichtete die Bild-Zeitung.

Es geht um Hausfriedensbruch, wiederholtes Fahren ohne Führerschein, aber auch unbefugtes Aufzeichnen und Verbreiten nicht öffentlicher Gespräche. Denn Fler soll einen Link zur Aufnahme eines von Clan-Boss Arafat Abou-Chaker aufgezeichneten Gespräches mit Rapper Bushido bei Instagram gepostet haben.

Nächste Woche steht Arafat Abou-Chaker vor Gericht, weil er seinen früheren Geschäftspartner Bushido genötigt und verletzt haben sollen. Vorgeworfen werden dem Boss des arabisch-stämmigen Clans Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue.

Der Grund für das rabiate Vorgehen des Clan-Chefs: Bushido wollte die Geschäftsbeziehungen zu seinem langjährigen Wegbegleiter, mit dem er sogar ein Anwesen in Kleinmachnow teilte, auflösen. Das hat inzwischen geklappt, Bushido steht unter Polizeischutz.

Flers Hausbesuch beim Tagesspiegel-Reporter

Das war die eine Fehde, auch die frühere Hass-Freundschaft zwischen Bushido und Fler ist in die Brüche gegangen. In der Anklage gegen Fler geht es nun auch um Beleidigung gegen Bushido. Aber auch um die verbotene Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung. Denn Fler postete gern mal Post der Justiz auf seinem Instagram-Kanal.

Die Staatsanwaltschaft wirft Fler auch versuchte Nötigung des Tagesspiegel-Redakteurs Sebastian Leber vor. Fler hatte versucht, den Reporter zu Hause zu besuchen. Zugleich hatte er offen Drohungen ausgesprochen. Der einzige Anlass: Leber hatte in einem Beitrag die jahrelange Dauerfehde zwischen Fler und dem Rapper Bushido nachgezeichnet

Auch Flers Freundin ist angeklagt. Sie hatte im September mit dem Handy gefilmt, wie Fler in Berlin-Zehlendorf von der Polizei kontrolliert wurde. Die Beamten hatten vermutet, dass Fler erneut ohne Führerschein gefahren ist – was sich dann bestätigt haben soll. Der Freundin wird deshalb ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes vorgeworfen.

Das legendäre Fanboy-Video

Bei der Kontrolle rastete Fler aus und beschimpfte die Beamten als „neidischer Schwanz“ und „Fanboy“. Der Tagesspiegel hatte das Video mit den rüden Verbalattacken des Rüpel-Rappers und der Festnahme in Handschellen damals veröffentlicht. Das Video und der Spruch „Fanboy“ sind inzwischen legendär – je nach Sichtweise aus Spott über Fler oder in der Rap-Szene für Flers angebliche „Street Credibility“.

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Der Sprechgesangskünstler Fler äußerte sich bei Instagram zu der Anklage. „15 von 20 Fällen würden bei einem normalen Bürger gar nicht zur Anklage kommen“, schrieb Fler. Zugleich kritisierte Fler die Staatsanwaltschaft, die schon einmal rechtswidrig gegen ihn vorgegangen sei.

Tatsächlich hatte das Berliner Kammergericht Mitte Juni der Staatsanwaltschaft ein schlechtes Urteil ausgestellt. Dabei geht es um einen mutmaßlichen Angriff des Rappers auf ein RTL-Kamerateam Anfang März.

Penisbilder, Rapper und die Clans

Die Staatsanwaltschaft hatte darauf beim Amtsgericht Tiergarten einen Haftbefehl wegen Raubes und Körperverletzung erwirkt, nach einer Beschwerde hob das Landgericht den Haftbefehl wieder auf. Das Kammergericht bestätigte, dass der Haftbefehl rechtswidrig war, wie die FAZ Anfang Juli berichtete.

Haftbefehl war rechtswidrig – nicht der Rapper ist gemeint

Und das Kammergericht befand, die Anklagebehörde habe in ihrem Antrag für den Haftbefehl den Sachverhalt unzureichend dargestellt. Wegen der zweifelhaften Darstellung der Staatsanwaltschaft hätte ein Richter „keine annähernd authentische Vorstellung von den tatsächlichen Geschehnissen erlangen können“.

Der Grund für die Entscheidung: Der Vorwurf des Raubes ließ sich nicht halten. Zwar soll der Rapper die Kamera des Teams mitgenommen haben, bei der Rückgabe an ihm bekannte szenekundige Beamter soll aber die Speicherkarte gefehlt haben. Für den Raubvorwurf gebe es keinen Anlass, dafür habe die Sachbeschädigung der Kamera als Vorwurf gefehlt.

Das ändert nichts daran, dass Fler immer wieder auffällig wird, Polizei und Justiz einschlägig bekannt ist. Fler selbst hatte, nachdem er wegen der Attacke auf das TV-Team kurzzeitig festgenommen worden wor, auch die von der Polizei angefertigte Beschreibung seiner Person bei Instagram gepostet. Gesicht: rund, Nase: dick, Bekleidung: Trainingshose. Selbst das Kammergericht spricht übrigens von einem Beschuldigten, „dessen Verhalten in hohem Maße inakzeptabel erscheint“. Nur dürfe die Strafe dafür eben nicht durch eine Untersuchungshaft vorweggenommen werden.

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