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Berlin: Opferrente auch für Täter

Gericht: Entzug für IMs nur nach Prüfung erlaubt.

Potsdam - Wenn DDR-Opferrenten wegen Mitarbeit bei der Stasi oder anderen DDR-Sicherheitsorganen aberkannt werden, müssen Behörden prüfen, ob die IM-Tätigkeit freiwillig erfolgt ist. Das hat Brandenburgs Verfassungsgericht am Freitag entschieden. Nach dem Urteil muss der Fall eines heute 60-jährigen früheren politischen Häftlings, von dem 30 000 Euro Haftentschädigung zurückgefordert werden, nun am Landgericht Potsdam neu aufgerollt werden.

Er hatte nach mehreren gescheiterten Fluchtversuchen siebeneinhalb Jahre in DDR-Knästen gesessen, ehe er 1984 von der Bundesrepublik aus der Haft freigekauft wurde. In der Haftanstalt Rummelsburg hatte er jedoch für eine mit der Stasi kooperierende Kripoabteilung gespitzelt, nach seinen Angaben unter Zwang. Behörden erkannten ihm 2009 die Haftentschädigung ab. Am Landgericht Potsdam und am Oberlandesgericht Brandenburgs hatte der Mann erfolglos geklagt.

Das Verfassungsgericht hob diese Urteile nun mit der Begründung auf, dass „das Grundrecht auf rechtliches Gehör“ verletzt wurde, wie Präsident Jes Möller sagte. Die Gerichte hätten die umfangreiche Erklärung zur Zwangslage bei der damaligen Verpflichtung in der Strafanstalt Rummelsburg und eine Stellungnahme der Diktaturbeauftragten Ulrike Poppe zu dem Fall gar nicht berücksichtigt. Und dass vor der Rückforderung keine mündliche Anhörung erfolgte, sei auch ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so Möller.

Das Urteil hat Präzedenzcharakter. „Ich hoffe sehr, dass es sich auswirkt auf alle künftigen Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen. Man muss zumindest die Beschwerdeführer anhören, um sich ein differenziertes Urteil zu den Umständen der IM-Werbung zu bilden“, sagte Brandenburgs Diktaturbeauftragte Ulrike Poppe. Der Mann selbst wollte sich nicht äußern. Er sei „erleichtert“, sagte sein Anwalt. Er habe das Urteil erwartet, aber „nicht in dieser Deutlichkeit“ Er äußerte sich zuversichtlich, dass im neuen Verfahren die Rückforderungsbescheide aufgehoben werden.Thorsten Metzner

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