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Einsatz in Neukölln. Im Sommer 2018 beschlagnahmte die Polizei etliche Immobilien, mutmaßlich durch Geldwäsche finanziert.

© Gregor Fischer/dpa

Organisierte Clan-Kriminalität: Immobilien beschlagnahmt - aber Clan behält die Mieteinnahmen

77 Immobilien der deutsch-arabischen Großfamilie R. sind beschlagnahmt. Doch an die Einnahmen kommt der Staat nicht heran. Sie fließen weiter in den Libanon.

Obwohl Berlins Staatsanwaltschaft 77 Immobilien der deutsch-arabischen Großfamilie R. im Juli 2018 beschlagnahmt hat, dürfen die Mieteinnahmen des Clans weiter fließen – in den Libanon. Das ist nun amtlich festgestellt worden. Justizkreise bestätigten am Sonnabend einen entsprechenden „Spiegel“-Bericht.

In der Staatsanwaltschaft sowie beim Landeskriminalamt, also bei den auf organisierte Clankriminalität spezialisierten Ermittlern sorgt die Entscheidung für Frust. Sie fiel kürzlich, nachdem eine Wohnungsverwaltung wissen wollte, ob sie Mieteinnahmen in Höhe von 200.000 Euro in den Libanon überweisen darf. Die Miete stammt aus einer der beschlagnahmten Immobilien. Die im Dezember bei der Staatsanwaltschaft eingerichtete Abteilung für Vermögensabschöpfung soll Bedenken dagegen geäußert haben, die Mietobjekte unter Zwangsverwaltung zu stellen. Auch Generalstaatsanwältin Margarete Koppers soll die Entscheidung dem Vernehmen nach abgesegnet haben.

"Die Beschlagnahme muss erst gerichtsfest sein"

Zunächst müsse die Beschlagnahme gerichtsfest durchgesetzt werden, heißt es in der Justiz. Immerhin kann die Familie R. die Häuser nicht verkaufen und zu Geld machen. Die Beschlagnahme im Zuge der Ermittlungen diene dazu, dass die Immobilien bei einem Urteil komplett eingezogen werden können, heißt es von der Behörde. Nach der Enteignung stünden dem Land die Mietzinsen zu – die fließen bis dahin in Richtung Beirut.

Die Beschlagnahme galt als harter Schlag gegen den Clan. Möglich wurde dies durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2017. Demnach kann Vermögen eingezogen werden, wenn kein Zweifel daran besteht, dass es „aus kriminellen Handlungen herrührt“ – selbst wenn ursprüngliche Straftaten noch nicht nachgewiesen sind.

Der Fall wird wohl vor den höchsten Gerichten landen

Auch in der Staatsanwaltschaft wird erwartet, dass der Fall vor höchsten Gerichten landet – ebenso das Gesetz selbst, weil es die Beweislast umkehrt. Nach dem Rechtsstaatsprinzip gilt jeder Verdächtige bis zu seiner Verurteilung als unschuldig, die Strafverfolgungsbehörden müssen die Schuld erst nachweisen.

28 Millionen aus Straftaten sollen in den Immobilien stecken

Die Familie R. steht im Verdacht, 28 Millionen Euro aus Straftaten in die Immobilien investiert zu haben. Angehörige der Familie stehen derzeit wegen des Diebstahls der Goldmünze „Big Maple Leaf“ aus dem Bode-Museum im März 2017 vor dem Landgericht. Ein Clan-Mitglied war 2014 am Überfall auf eine Sparkasse in Mariendorf beteiligt. Beim Überfall auf einen Geldtransporter im Oktober 2018 am Alexanderplatz wird auch ein R. verdächtigt.

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