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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden über Anfechtungen der Bundestagswahl.

© Kay Nietfeld/dpa

Exklusiv

Pannen und Unregelmäßigkeiten: Besonders viele Berliner fechten Bundestagswahl an

Zwei Wochen nach der Bundestagswahl stapeln sich im Bundestag Einsprüche von Wählern. Es dürften mehr Beschwerden werden als bei vergangenen Wahlen.

Von Sonja Wurtscheid

Ein Großteil der beim Deutschen Bundestag eingegangenen Beschwerden zur Bundestagswahl stammt aus Berlin. Das sagte eine Sprecherin des Deutschen Bundestages dem Tagesspiegel.

Der Wahlprüfungsausschuss habe binnen zwei Wochen bereits 113 Beschwerden erhalten (Stand 11. Oktober). „Ein großes Paket“ davon beziehe sich auf den Ablauf der Bundestagswahl in Berlin.

Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2017 waren über die gesamte Frist von zwei Monaten insgesamt 275 Beschwerden beim Wahlprüfungsausschuss eingegangen, wie auf der Seite des Bundeswahlleiters zu lesen ist. Damit zeichnet sich bei der diesjährigen Wahl eine höhere Zahl an Einsprüchen ab.

Wählerinnen und Wähler, die auf Fehler hinweisen wollen oder ihre Rechte verletzt sehen, können innerhalb von zwei Monaten ab dem Wahltag Einspruch einlegen. Dieser muss schriftlich (per Brief oder Fax) bis zum 26. November um 24 Uhr beim Deutschen Bundestag vorliegen. Eine E-Mail reicht nicht. Ein Informationsblatt zum Einspruch finden Sie hier.

In Berlin war nach dem Superwahltag unter anderem bekannt geworden, dass auch 16- und 17-Jährige Stimmzettel für die Bundestagswahl erhalten hatten – obwohl sie nicht wahlberechtigt sind. Wie viele und welche Scheine aus dieser Personengruppe in den Wahlurnen landeten und ausgezählt wurden, ist nachträglich weder konkret noch generell zuzuordnen. 

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Ob sich die bereits eingegangenen Einsprüche beim Bundestag auf diese Fehler beziehen, konnte die Sprecherin zunächst nicht sagen. Die Einsprüche ließen sich zu so einem frühen Zeitpunkt noch nicht einzeln aufschlüsseln. Schließlich haben Wähler:innen auch noch gut vier Wochen Zeit für Einsprüche.

Nach Ende der Frist berät der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages über die eingegangenen Einsprüche. Das Gremium bereitet eine Beschlussempfehlung vor, über die die Bundestagsabgeordneten beraten und dann abstimmen. Diese Empfehlung wird stets als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Die Vorlagen der vergangenen Bundestagswahlen sind hier abrufbar.

Nächste Instanz: Bundesverfassungsgericht

Auch wenn die Einsprüche vom Plenum als unbegründet zurückgewiesen werden sollten, können Wähler:innen noch aktiv werden. Erfolglose Einsprüche seien nicht wirkungslos, heißt es in dem Informationsblatt des Bundestages zur Wahlprüfung. 

"Der Wahlprüfungsausschuss geht grundsätzlich jedem vorgetragenen Wahlfehler nach, um z. B. durch Hinweise an die zuständigen Wahlbehörden einer Wiederholung möglicher Fehler bei künftigen Wahlen entgegenzuwirken. Er kann auch die Bundesregierung um Prüfung bestimmter Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen bitten", steht dort.

Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages können sich Bürger:innen noch an das Bundesverfassungsgericht wenden. Bei der vergangenen Bundestagswahl waren dort 83 Wahlprüfungsbeschwerden eingegangen.

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