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Berlin: Polizei erwartet neuen Demonstrationsrekord

Immer öfter blockieren Aufmärsche die Stadt. Gibt es dagegen wirklich kein Mittel? Innensenator Körting wagt einen neuen Versuch

Bis Ende Oktober dieses Jahres hat die Polizei bereits 2259 Demonstrationen gezählt. Von Großdemonstrationen wie dem jährliche Gedenkzug für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, den diverse Demonstrationen gegen die US-Politik oder den Demos zum 1. Mai von Autonomen, NPD und den Gewerkschaften bis zu den beinahe täglichen Protesten kleiner politischer Gruppen. Dazu kamen die häufigen Aktionen gegen die Politik des Senats – Kita-Proteste, Aufzüge gegen die Abwicklung des Klinikums Benjamin Franklin, Demonstrationen der Gewerkschaften. Im ganzen letzten Jahr verzeichnete die Polizei 2360 Demonstrationen, das Jahr davor waren es lediglich 2059.

Angesichts des zu erwartenden Demonstrationsrekords hat sich die Debatte jetzt verschärft, ob es gerechtfertigt sei, dass auch kleinste Splittergruppen zur Hauptverkehrszeit die Innenstadt lahmlegen dürfen, um ihr Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) lehnt jedoch eine gesetzliche Einschränkung der Demonstrationsfreiheit ab. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit solle nicht angetastet werden (siehe Interview). Sein Vor-Vorgänger Eckart Werthebach (CDU) hatte noch befriedete Zonen etwa am Brandenburger Tor und an der Neuen Wache schaffen wollen. Körting dagegen stellt die Abwägung zwischen dem Demonstrationsrecht und der Behinderung anderer durch die Aufmarsch in den Vordergrund.

Die Möglichkeiten von Polizei und Politik, Demonstrationsrouten komplett zu verlegen, sind allerdings begrenzt. Erst jüngst berichtete Innenstaatssekretär Lutz Diwell etwa, die Konzentration von rechtsextremistischen Demonstrationen in Ost-Berlin könne nicht verhindert werden. „Wir haben keine rechtlichen Möglichkeiten, hierauf Einfluss zu nehmen“, sagte er. Um eine Stigmatisierung der betroffenen Bevölkerung – als „Nachbarn der Nazis“ – zu verhindern, könne nur versucht werden, auf die Wahl der Strecke Einfluss zu nehmen. Nach geltendem Recht könne eine angemeldete Demonstration nicht einfach in den Westteil der Stadt verlagert werden. Eine Streckenänderung sei nur möglich, wenn so genannte Gefährdungs-Tatbestände vorlägen. „Es ist Teil dieser Demokratie, dass Dritte Belästigungen ertragen müssen, die von Demonstrationen ausgehen“, so Diwell.

Geringe Änderungen der Wegeführung sind gleichwohl möglich. So durfte der „Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD“ im September dieses Jahres mit seinen Panzerattrappen nicht bis zum Reichstag ziehen. Die Gegner des alljährlich im Bendlerblock abgehaltenen Gelöbnisses von Bundeswehrrekruten mussten im Juli gebührenden Abstand zum offiziellen Geschehen halten. Und am 1. Mai untersagte die Versammlungsbehörde der rechtsextremen NPD einen Marsch durch die Innenstadt. Statt dessen marschierten die Rechtsextremen am östlichen Stadtrand. Denn schon jetzt ist es gängige Praxis der Versammlungsbehörde, Demonstrationen nicht immer in den Straßen marschieren oder ziehen zu lassen, für die die Veranstalter ihre Proteste anmelden. Zumeist werden die Auflagen, die die Polizei in Absprache mit dem Innensenator macht, zumindest in Teilen von den Gerichten bestätigt.

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