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Ein Polizeianwärter in Berlin wurde entlassen, weil er den Holocaust verharmloste.

© imago/Christian Spicker

Witze über Anne Frank in Berliner Polizei-Chat: Angehender Kommissar verharmlost Holocaust – Entlassung gerechtfertigt

Ein Gericht hat den Eilantrag eines Mannes gegen seinen Rauswurf bei der Polizei abgewiesen. Er hatte Witze über die Massenvernichtung von Juden gemacht.

Die Berliner Polizei hat einen Polizeianwärter entlassen, weil er in einem Gruppenchat Bilder geteilt hat, die den Holocaust verharmlosen. Er hat gegen die sofortige Entlassung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dieses entschied nun, dass die Entlassung rechtens war. Das teilte das Gericht in einer Pressemitteilung am Dienstag mit.

Der Mann habe in einem Gruppenchat ein Foto von Anne Frank auf einem Pizza-Karton geteilt. Drüber stand "Die Ofenfrische", hieß es in der Mitteilung. Außerdem habe er ein weiteres Foto von Anne Frank geteilt, dazu eine Liste von Optionen, eine davon sei "Mit Stern bewerten" gewesen.

Der Entlassene sei seit April 2020 "Polizeikommissaranwärter im Beamtendienstverhältnis auf Widerruf" gewesen und habe den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei absolviert. Die Fotos habe er im Mai 2020 in die Gruppe gestellt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Berliner Polizei den Mann nach der Aktion zu Recht als "charakterlich ungeeignet angesehen" habe. "Im konkreten Fall habe der Antragsteller mit seinem Verhalten eine antisemitische, allgemein menschenverachtende und diskriminierende Gesinnung an den Tag gelegt", heißt es in der Pressemitteilung

Eine "derart verharmlosende und ignorante Bezugnahme auf die Geschichte des Nationalsozialismus und der damit einhergehenden Massenvernichtung von Juden" sei nicht hinnehmbar und auch mit den Werten des Grundgesetzes nicht zu vereinen", hieß es weiter.

Laut der Mitteilung des Gerichts ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen den Mann. Wegen des Verdachts der "Verwirklichung der Straftatbestände des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener."

Gegen die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden. (Tsp)

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