Im Prozess um das blutige Ende einer vermittelten Ehe hat das Gericht den Angeklagten Mann aus Spandau des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er hatte seine Ex-Frau mit einem Messer angegriffen, nachdem diese einen erneuten Heiratsantrag abgelehnt hatte.
Alle Artikel in „Polizei & Justiz“ vom 02.08.2013

Arrest, Verwarnung und Arbeitsleistungen - mit diesen Strafvorstellungen im Prozess um den Tod von Jonny K. verwundert die Jugendgerichthilfe. Auch bleibt die Frage, wie fünf der Angeklagten diese Tat begehen konnten, obwohl sie vorher nie als Schläger aufgefallen waren.
In der Nacht zu Donnerstag ist ein noch unbekannter Mann von einem Obdachlosen angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden. Der mutmaßliche Täter sitzt nun in Untersuchungshaft.
Vermutlich unter Kokaineinfluss fuhr ein 23-Jähriger in der Donnerstagnacht gegen das Wartehäuschen einer Bushaltestelle. Dabei erfasste er einen 64-Jährigen, der an der Haltestelle wartete. Der Mann wurde schwer verletzt
Am Donnerstagnachmittag nahm die Polizei zwei Männer in Neukölln fest, denen vorgeworfen wird, mit Kokain gehandelt zu haben. Am Freitag werden sie dem Richter vorgeführt.
Weil der Sicherheitsmitarbeiter nicht den passenden Schlüssel mithatte, ist ein Raub auf ein Geschäft in Berlin-Neukölln am Donnerstagabend misslungen. Die Täter flüchteten ohne Beute, der Mitarbeiter blieb unverletzt.
An der Kasse eines Supermarktes in Neu-Hohenschönhausen stellte sich ein 15-Jähriger an, um anschließend die Kassiererin zur Seite zu stoßen und das Geld aus der geöffneten Kasse zu entwenden. Zwar entkam der Täter mit der Beute, doch die Polizei konnte ihn identifizieren und festnehmen.

Die Polizei Berlin führte am Donnerstagnachmittag Drogenkontrollen im Görlitzer Park durch. Zwei mutmaßliche Dealer wurden festgenommen. Am Abend folgte eine Kundgebung, die sich gegen die Polizeikontrollen richteten.
Mehr als ein halbes Jahr nach dem Tunnelraub in Steglitz sind die Täter noch immer nicht gefasst, die Beute bleibt verschwunden. Nun beschäftigt sich die Fernsehsendung "Aktenzeichen XY" mit dem Fall.