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Bankgesellschaft Berlin: Ex-Bank-Chef Rupf: Fonds waren politisch gewollt

Prozess um die Bankgesellschaft Berlin: Die umfassende Stellungnahme des einstigen Konzernchefs im Untreueprozess kann auch für Klaus Landowsky hilfreich sein.

Im Untreue-Prozess gegen Klaus Landowsky und elf weitere Ex-Manager des früheren Bankgesellschaftskonzerns stehen derzeit Stellungnahmen der Angeklagten im Mittelpunkt. Allgemein war erwartet worden, dass die 26. große Strafkammer die Fortsetzung des Prozesses am Montag zunächst einmal für Nachfragen an den Ex-Geschäftsführer der Immobilientochter IBG des Bankkonzerns, Manfred Schoeps, nutzen würde. Der nämlich hatte zuletzt in einer umfassenden Darstellung erläutert, dass die Immobilienfonds-Aktivitäten der IBG entgegen dem in der Öffentlichkeit erweckten Eindruck nicht zum Niedergang der Bankengruppe geführt hätten. Vielmehr sei die IBG einer der wenigen verlässlichen Ertragsbringer des Konzerns gewesen.

Doch das Gericht entschied anders: Zunächst einmal sollen alle Angeklagten ihre Stellungnahmen vortragen. Man wolle sich, so die Vorsitzende Richterin Claudia Wolter, erst einmal einen Überblick verschaffen, Gelegenheit zur Nachfrage werde es anschließend noch zur Genüge geben.

Damit war Wolfgang Rupf am Zug, der frühere Vorstandschef der Bankgesellschaft. Wie Klaus Landowsky gehörte Rupf dem IBG-Aufsichtsrat an und soll aus Sicht der Staatsanwaltschaft in dieser Funktion seine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der IBG verletzt haben. Und zwar durch die Genehmigung hoher Mietausfallgarantien für die beiden Immobilienfonds LBB 12 und IBV 1.

Rupf präsentiert sich vor Gericht so, wie man ihn auch aus seiner Bankerzeit kennt, nämlich bis ins kleinste Detail vorbereitet. Schon vor Sitzungsbeginn verlautete, dass seine Einlassung im Schwurgerichtssaal sicher mehrere Stunden beanspruchen werde, schon kurz nach Beginn seiner Ausführungen wird klar, dass er wohl mehrere Sitzungstage benötigen wird. Der Ex-Vorstandschef hat sich vorgenommen, die Anklageschrift Punkt für Punkt auseinanderzunehmen, sämtliche darin enthaltenen Unzulänglichkeiten, Ungereimtheiten und Missverständnisse offenzulegen. Rupf ist überzeugt, dass das von der Staatsanwaltschaft gezeichnete und in die Öffentlichkeit getragene Bild grundfalsch ist. Er befürchtet Rückwirkungen der so irregeleiteten öffentlichen Diskussion auf die Urteilsfindung in diesem Prozess.

Anders als Schoeps übergibt Rupf dem Gericht keine schriftliche Ausfertigung seiner Stellungnahme. Er will, dass die Richter zuhören und erst einmal begreifen, was er ihnen zu sagen hat. Damit macht er es der Kammer nicht leicht: Gleich mehrfach muss Richterin Wolters die Anhörung unterbrechen, offenkundig braucht das Gericht die Zeit, um das Gehörte zumindest in Stichworten zusammenzufassen. Ob die Schöffen dem komplizierten Sachvortrag zur Findung von Ertrags- und Substanzwerten von Immobilienportfolien und deren Langfristkalkulation als Basis von Mietprognosen und die daraus abgeleitete Dotierung von Pauschal- und Einzelfallrückstellungen folgen können, steht dahin. Selbst die mit Rupf angeklagten Ex-Banker und ihre Verteidiger wirken an manchen Stellen überfordert, obgleich sie allesamt als Experten gelten.

Klaus Landowsky hört Rupf besonders aufmerksam zu. In gemeinsamen Bankerzeiten war das nicht immer so. Jetzt aber ist jedes Argument, das Rupf vorträgt, auch für den Ex-Berlin-Hyp-Chef relevant. Gelingt Rupf die umfassende Entlastung, dann erledigen sich damit auch die gleich lautenden Vorwürfe gegen den Ex-CDU-Fraktionschef.

Rupf bestreitet den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass es zu den beiden Fonds keine Kalkulationen gegeben habe, und er belegt dies mit diversen Dokumenten. Er führt die Staatsanwaltschaft bei der vermeintlichen Schadensauflistung vor: Die Ankläger hätten die bei der IBG vorsorglich für die Fonds gebildeten Rückstellungen als Mietausfall gewertet. Tatsächlich aber sei die Inanspruchnahme aus diesen Rückstellungen minimal gewesen. Anders als die Staatsanwaltschaft behaupte, lasse sich die Wertentwicklung einer Immobilie über einen Zeitraum von 25 Jahren halbwegs verlässlich taxieren. Damit aber sei auch die den Fondszeichnern von der IBG gewährte Option auf Rückkauf ihrer Anteile kein unberechenbares Wagnis gewesen.

Wie zuvor schon Schoeps macht Rupf zudem klar, dass das gesamte Fonds-Konzept des Bankgesellschaftskonzerns mitsamt des umfassenden Garantiepakets politisch gewollt gewesen sei. Insbesondere in den Gremien der Landesbank hätten diverse Politiker zwischen 1992 und 1996 nach einem Äquivalent für den Wegfall der steuerbegünstigten Berlin-Darlehen gesucht – und so die Vorzüge des für die landeseigenen Banken einträglichen Fondsgeschäfts entdeckt. Und Rupf nennt Namen: Dass diese Fonds, ebenso wie zuvor die Berlin-Darlehen, auf der Haftung des Landes Berlin beruht hätten, sei auch den an dieser Entwicklung beteiligten Ex-Senatoren Meisner, Nagel, Pieroth, Fugmann-Heesing und Klemann, sowie deren Ex-Staatssekretären Strauch und Kurth von Anfang an klar gwesen.

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