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Drohne am Himmel.

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Update

Berlin-Kaulsdorf: Drohne stürzt in Berlin ab - vier Verletzte

Ein Mann wollte Fotos aus der Luft von einem Fest machen. Da geschah das Unglück. Es gibt eine erste These zur Ursache.

Unglück am Stadtrand: Bei einem Fest in Marzahn-Hellersdorf wollte ein Mann Fotos aus der Luft machen. Er schickte am Sonnabend eine Drohne in den sonnigen Berliner Himmel – doch dann stürzte das Gerät ab und verletzte mehrere Menschen am Boden. Der Unfall geschah im Ortsteil Kaulsdorf, teilte die Polizei am Sonntag mit.

Ein Ritterfest in der Villa Pelikan

Bei der Drohne handelte es sich um einen sogenannten Quadcopter. „Bei dem Versuch Fotos von einer Veranstaltung zu machen, stürzte kurz nach 15 Uhr in der Hellersdorfer Straße das Fluggerät aus etwa 30 Meter Höhe zu Boden und verletzte dabei vier Menschen leicht“, sagte eine Polizeisprecherin. Die Veranstaltung war ein Ritterturnier auf Fahrrädern in der Villa Pelikan, einer Jugendfreizeiteinrichtung. Die Ermittler haben einen Verdacht, wie es zu dem Unglück kam: „zu geringe Akkuleistung“. Der Verursacher musste zur Blutentnahme; gegen ihn wird ermittelt wegen des gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr.

Wer filmt da einfach so am Himmel?

Drohnen – ein Alltagsphänomen: Immer wieder wundern sich Leute an windstillen Tagen, wenn sie das sonore Surren aus luftiger Höhe hören: Das sind dann oft keine Hornissen, sondern Drohnen, die irgendwo da oben ihre Runden drehen. Was die wohl filmen? Wer will das wissen? Und tauchen die Bilder verbotenerweise irgendwo wieder auf? Das Problem: Erst einmal muss man die Drohne mit dem Auge erkennen – was an einem strahlend-sonnigen Tag kniffelig ist – und dann muss der Drohnenpilot überhaupt gefunden werden. Das Bundesverkehrsministerium formuliert die „wesentlichen Regeln“ so: „Ein Betriebsverbot gilt über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.“ Allerdings gibt es eine Ausnahme: „Wenn der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene dem Überflug ausdrücklich zustimmt.“ Ob dies bei dem Absturz in der Kaulsdorfer Jugendeinrichtung der Fall, konnte die Polizei nicht sagen; in der Villa Pelikan war am Sonntag niemand zu erreichen. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilo, braucht der Pilot seit einem Jahr, seit Oktober 2017, einen „Drohnen-Führerschein“. Piloten müssen beispielsweise einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun des nächsten Flughafens einhalten. Aber: Allein am Flughafen Tegel wurden in diesem Jahr neun Stück von der Flugsicherung gemeldet, am Flughafen Schönefeld waren es sechs bis zum Sommer, hat die Nachrichtenagentur dpa jüngst berichtet. Direkt über „sensiblen Zonen“ wie zum Beispiel Flughäfen sind Drohnenflüge strikt verboten.

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