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Teilnehmer der "Revolutionären 1. Mai Demo" vor dem Jüdischen Museum

© dapd

Bilanz der Staatsanwaltschaft: Neun Haftbefehle nach 1.Mai-Randale

Nach den Ausschreitungen am 1.Mai sind neun Haftbefehle gegen mutmaßliche Randalierer und Gewalttäter erlassen worden. Zwei Männer sitzen in Untersuchungshaft.

Zwar ist der 1. Mai 2012 viel friedlicher als in den Vorjahren verlaufen, dennoch wurden nach den insgesamt 123 Festnahmen neun Haftbefehle gegen mutmaßliche Randalierer und Gewalttäter erlassen. Dies teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Sehen Sie hier in einer Bilderstrecke, was am 1. Mai in Berlin geschah:

Sieben Verdächtige wurden gegen Auflagen von der Haft verschont. Die Vorwürfe seien im Wesentlichen schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Sehen Sie hier: Bilder aus der Walpurgisnacht:

Zwei 19 und 35 Jahre alte Männer kamen in Untersuchungshaft. Dem 19-jährigen Berliner wird versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, er soll zudem bereits polizeibekannt sein. Der 35-Jährige kommt aus Polen und ist ohne festen Wohnsitz. Er soll Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben.

Im Vorjahr hatte die Polizei am 1.Mai noch 161 mutmaßliche Randalierer festgenommen. 74 Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft danach erhoben.

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