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Von der Bundespolizei sichergestellte Gegenstände, darunter Pfefferspray, Schlagstöcke und Messer.

© Bundespolizei Berlin

Bundespolizei: Waffenverbot auf Berliner Bahnhöfen – knapp 900 Personen kontrolliert

300 Beamte kontrollierten in der Nacht zu Sonnabend Reisende zwischen den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg.

860 kontrollierte Personen, 22 Verstöße gegen das Verbot gefährlicher Gegenstände, sieben Verstöße gegen das Waffengesetz, zwei vollstreckte Haftbefehle und 40 Strafanzeigen: Das ist die Bilanz der Bundespolizei Berlin, die in der Nacht zu Sonnabend zwischen den Bahnhöfen Lichtenberg und Zoologischer Garten das neue Mitführverbot für gefährliche Gegenstände kontrolliert hat. Die Beamten stellten unter anderem Messer, Reizgas, Schlagstöcke und Schraubenzieher sicher. Personen, die gegen das Verbot verstoßen, droht ein Zwangsgeld.

Eine Allgemeinverfügung verbietet das Mitführen von normalerweise erlaubnisfreien Gegenständen wie Taschenmessern und Pfefferspray seit dem 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019 jeweils Freitags und Samstags von 20 Uhr abends bis sechs Uhr des Folgetages. Damit soll die Sicherheit an den Bahnhöfen erhöht werden.

Die Allgemeinverfügung ermöglicht es den Polizisten, Reisende anlasslos zu kontrollieren. Zugangskontrollen an den Bahnhöfen gibt es nach Angaben der Bundespolizei nicht.

Das Verbot, das gefährliche Gegenstände wie Taschenmesser, Schlaggegenstände und Reizgas umfasst, war im Sommer zwischen den Bahnhöfen Lichtenberg und Alexanderplatz getestet worden. Anfang November wurde es erneut erlassen, nunmehr zeitlich und räumlich ausgedehnt.

Kontrollen "nach Augenmaß"

29 Funde in einer Nacht seien aus Sicht der Bundespolizei eine "ordentliche Zahl", sagte ein Sprecher. "Wer in der Nacht einen Schraubenzieher mitführt, kann ihn aus unserer Sicht und aus Erkenntnissen von bisherigen Straftaten auch als Einsatzmittel dabei haben, um jemanden körperlich anzugreifen." Mit dem Verbot und den Kontrollen über einen längeren Zeitraum wolle man die Menschen sensibilisieren und dazu bringen, ihr eigenes Verhalten zu hinterfragen, damit sie ihre Messer gar nicht erst mitführten, so der Sprecher.

Das Verbot gelte für alle Fahrgäste, die Kontrollen würden jedoch "nach Augenmaß" durchgeführt: "Unsere Erfahrungen zeigen, dass ein Herr über 60, der vielleicht vom Theater kommt und entsprechend gekleidet ist, nicht zur Tätergruppe gehört. Auch einer jungen Frau, die ein Abwehrspray mit BKA-Prüfzeichen bei sich trägt und zum Beispiel glaubhaft erklärt, sie müsse auf dem Heimweg an einer dunklen Gartenkolonie vorbeilaufen, würde man das Spray nicht abnehmen." Aus der Erfahrung der Beamten heraus würden aber häufig junge Männer aus einer Gruppe heraus Pfefferspray nutzen, um andere Personen anzugreifen.

Kontrollen auf 13 Bahnhöfen

Vergleichswerte, die Rückschlüsse erlauben, ob das Verbot bereits Wirkungen zeigt, gibt es noch nicht. Knapp 300 Beamte waren in der Nacht zu Sonnabend auf 13 Bahnhöfen im Einsatz. An den vergangenen beiden Novemberwochenenden seien es nach Angaben der Bundespolizei nur etwa 100 Beamte gewesen. Bei den Kontrollen im Juni, die nur sieben Bahnhöfe umfassten, waren 180 Einsatzkräfte im Einsatz. An den kommenden Wochenenden werde die Zahl der eingesetzten Beamten variieren, sagte der Polizeisprecher. Eine Größenordnung von 300 Einsatzkräften sei nicht immer machbar.

Durch die Ausweitung der Verbotszone von sieben auf 13 Bahnhöfe ist nun ein Großteil der Stadtbahn betroffen. "Das ist für uns eine relevante Strecke, weil dort ein erheblicher Teil unserer Feststellungen von Gewaltdelikten stattfindet, nicht nur körperliche Delikte, sondern auch solche unter Nutzung von Tatmitteln wie Messer", erklärte der Sprecher.

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