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Charité: Urteil im Mordprozess am 29. Juni

Im Prozess gegen Charitè-Schwester Irene B. wegen mehrfachen Mordes an Patienten will das Landgericht Berlin schon am 29. Juni das Urteil verkünden.

Der Vorsitzende Richter Peter Faust teilte zu Beginn der Verhandlung mit, dass er das Urteil am 29. Juni verkünden möchte. Aus Sicht der Kammer könnte kommenden Freitag die Beweisaufnahme bereits geschlossen und am 27. Juni die Plädoyers gehalten werden. Am siebten Prozesstag wurden neben zwei Gerichtsmedizinern erneut Angestellte des Klinikums als Zeugen gehört.

Irene B. soll zwischen Juni 2005 und Oktober vorigen Jahres sechs schwer kranke Menschen im Alter von 48 bis 77 Jahren, darunter eine Frau, auf der kardiologischen Intensivstation der Charité mit einer Überdosis getötet haben. Zwei weitere Patienten, die ebenfalls gespritzt worden sein sollen, konnten entweder reanimiert werden oder starben an einer anderen Erkrankung. Zu Prozessbeginn hatte die Angeklagte die Tötung von vier Menschen gestanden und bedauert, mit ihrer "Hand in das Schicksal der Menschen eingegriffen zu haben". (mit ddp)

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