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Zweiter Prozess: Drogenarzt zu kürzerer Haftstrafe verurteilt

Der Arzt und Psychotherapeut Garri R. muss nach dem Drogentod zweier Patienten mit einer Gefängnisstrafe büßen. Das stand auch für die Richter im zweiten Prozess fest.

Die Richter verhängten am Dienstag vier Jahren und drei Monate Gefängnis gegen den 52-Jährigen. Zudem bestätigte das Landgericht ein Berufsverbot als niedergelassener Arzt und Therapeut gegen R., das auch im ersten Urteil verhängt worden war.

Die Strafhöhe liegt ein halbes Jahr und damit eher geringfügig unter jener, die am Ende der ersten Verhandlung vor einem Jahr ausgesprochen und später auf Revision von R. vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden war. Eine Körperverletzung mit Todesfolge, wie sie die Richter im ersten Prozess sahen, stand danach auf dem Prüfstand. Es war die Frage, ob R. nicht doch fahrlässig handelte. Auf eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung hatten die Verteidiger diesmal plädiert.

Nun wurde Garri R. des vorsätzlichen Überlassens von Drogen mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Leichtfertig habe der Arzt gehandelt, als er bei der von ihm praktizierten Methode illegale Substanzen einsetzte. "Ein Arzt, der so handelt, entledigt sich seines Kittels", sagte der Vorsitzende Richter. Die Risiken der "Psycholytischen Psychotherapie", der sich der Mediziner verschrieben hatte, verwirklichten sich aufs Schrecklichste.

Zwölf Patienten hatten sich am 19. September 2009 in der Hermsdorfer Praxis von R. eingefunden. Geplant war eine "gemeinsame Reise". Alle wussten, dass es bei der Intensivsitzung unerlaubte Substanzen geben würde. Ihr Therapeut bot Ecstasy an. Die Einnahme war freiwillig. Je 120 bis 140 Milligramm sollten es sein. Garri R. schilderte später einen fatalen Fehler beim Abwiegen des Rauschgifts. Die Menge sei ihm zu groß erschienen. Er wog nach, verließ sich aber auf die elektronische Waage, die weder geeicht noch professionell war.

Sieben Patienten nahmen Ecstasy, das "bewusstseinserweiternd" wirken sollte. Unruhe brach aus. "Der Angeklagte hatte die mindestens zwei- bis dreifache Menge portioniert oder sehr viel mehr", hieß es im Urteil. Ein 59-jähriger Frührentner wälzte sich herum. Der Mann starb noch in der Praxis, ein Student in der Klinik. "Ich bin schuldig und ich bereue zutiefst meinen Fehler", sagte der Arzt in beiden Prozessen. Das Gericht ging auch von einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung der Patienten aus, die alle Erfahrungen mit Drogen hatten.

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