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Update

Gerichtsmediziner: Angebliches Dealerkind mindestens 21 Jahre alt

Monatelang hielt er als Dealerkind die Justiz in Atem. Jetzt besagt ein gerichtsmedizinisches Gutachten: Der angeblich 13-Jährige ist mindestens 21 Jahre alt. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit und beantragte Untersuchungshaft.

Der angeblich 13-jährige Drogendealer, der im Sommer wochenlang Polizei, Jugendamt und Kinderheime narrte, ist tatsächlich mindestens 21 Jahre alt – und damit voll strafmündig. Zu diesem Ergebnis kam jetzt ein rechtsmedizinisches Gutachten. Daraufhin erließ ein Richter Haftbefehl, Mittwochabend wurde Hassan El-F. festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor „gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben“ zu haben, dazu kommen Verstöße gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen Polizeibeamte. Dem Vernehmen nach soll El-F. mit dem Heroinverkauf in Kreuzberger und Neuköllner U-Bahnhöfen große Summen Geld eingenommen haben, die Justiz spricht vom Tatzeitraum Juli 2009 bis Juli 2010. Nach jeder Festnahme war der vermeintlich strafunmündige Dealer von der Polizei zum Kindernotdienst gebracht worden – von wo er sich in der Regel noch am selben Tag wieder absetzte. Nachdem sich dies Ende Juli mehrfach wiederholt hatte und sich ein angeblich elfjähriger Drogenhändler zur selben Zeit ähnlich verhielt, brach in den Parteien die Diskussion um geschlossene Heime für Kinder aus. Zuletzt wurden die beiden in ein Heim in der Uckermark gebracht. Wie berichtet, war der angeblich Elfjährige auch dort ausgerissen. Beide zusammen haben mehr als 100 Einträge im Polizeicomputer.

Hassan El-F. ist ungeklärter Staatsangehörigkeit, kann also nicht abgeschoben werden. Er ist zehn Mal beim Heroinhandel festgenommen worden, dabei war er teilweise mit Schlagring und Reizgas bewaffnet. 20 Mal ist er aus Heimen ausgerissen. El-F. hatte sich immer als „unbegleitetes Kind“ ohne Papiere ausgegeben und behauptet, im April 1997 in einem Flüchtlingslager im Libanon geboren zu sein. Die Drogenfahnder hatten ihn auf mindestens 18 geschätzt und bereits im März die Altersbestimmung gefordert. Ende Juli erließ das Amtsgericht Tiergarten dann den entsprechenden Beschluss. Doch dem Vernehmen nach weigerte sich der damit beauftragte Mediziner der Charité. Mit fast zweimonatiger Verzögerung wurde am 17. September ein Brandenburger Rechtsmediziner beauftragt.

Ergebnis: „Mindestens 21, möglicherweise sogar noch deutlich älter“. Ein „krasser Fall“, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Wie der Gutachter gestern sagte, sei es medizinisch möglich, das Alter bis zum 21. Lebensjahr auf etwa ein Jahr genau zu bestimmen. Zu einem späteren Zeitpunkt sei das nicht mehr möglich. Entscheidend für die Altersbestimmung sei eine Auswertung von Röntgenbildern der Hände und der Schlüsselbeine. Die Hände verraten dem Mediziner das Alter bis 18 Jahre, danach ist das Wachstum der Finger endgültig abgeschlossen. Das Schlüsselbein ist erst mit dem 21. Lebensjahr vollständig ausgewachsen – so wie es bei Hassan El-F. war. Wie der Gutachter erklärte, gibt bei Altersbestimmungen immer ein zweiter unabhängiger Arzt einen Befund ab, um Fehleinschätzungen zu vermeiden.

Dem Vernehmen nach hat das Landeskriminalamt der Staatsanwaltschaft im Juli eine Liste mit acht Namen von dealenden „Kindern“ übergeben und eine Altersbestimmung angeregt. Ein weiterer Elfjähriger von dieser Liste soll nun per Beschluss vom 26. September ebenfalls von dem Brandenburger Forensiker untersucht werden. Die Justiz begründete die Verzögerungen damit, dass es nicht einfach sei, einen Gutachter zu finden.

Die Charité macht seit 1992 Altersschätzungen für gerichtliche Zwecke. In der Regel geht es um Ausländer, die behaupten, keine Papiere zu haben. Schlagzeilen machte die Methode erstmals im Jahr 2001. Ein Tatverdächtiger im Neuköllner Dreifachmord behauptete, 13 zu sein. Ein Gutachter kam auf 16 bis 17 Jahre, der Afghane wurde zu acht Jahren Haft verurteilt.

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