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Schlafen bei Kim Jong Un. Das Hostel befindet sich auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft.

© Paul Zinken/dpa

Update

Hostel auf Nordkoreas Botschaftsgelände: Schluss mit Schlafen wie bei Kim Jong Un

Das Hostel auf dem nordkoreanischen Botschaftsgelände muss ausziehen. Das hat das Verwaltungsgericht beschlossen.

Von Fatina Keilani

Das City Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft muss ausziehen. Das Verwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage des Hostelbetreibers gegen den Bezirk Mitte abgewiesen. Der Fall geht weit über eine Bezirksangelegenheit hinaus, er beschäftigte die Bundesregierung und verursachte hohes diplomatisches Aufkommen. Vertreter des Auswärtigen Amtes verfolgten am Dienstag auch die zweistündige mündliche Verhandlung. Sie zeigten sich im Anschluss zufrieden mit dem Urteil.

Die Vorgeschichte: Zwischen Nordkorea und der DDR wurde vor langer Zeit ein Vertrag geschlossen, der Nordkorea ein unentgeltliches und unbefristetes Nutzungsrecht an den Grundstück Glinkastraße 5-7 in Mitte zubilligte. Seit dem Untergang der DDR gehört das Grundstück der Bundesrepublik.
Die Klägerin betreibt seit 2007 auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft ihr Hostel. Nach einem Anfang 2016 geschlossenen Mietvertrag beträgt die vereinbarte Miete 38 000 Euro kalt im Monat. Der Mietvertrag wurde über 15 Jahre geschlossen.

Keine Devisen für das Atomprogramm

Doch dann kamen die Atomtests von Nordkoreas Diktator Kim Jong Un. Es kamen Sanktionen der Vereinten Nationen und die EU-Verordnung 2017/1509, die unmittelbar geltendes Recht ist und, grob gesagt, jegliches Geschäft mit Nordkorea untersagt. Ziel ist es, dass das Land keine Devisen verdienen kann, um sein Atomprogramm zu finanzieren.

Das Auswärtige Amt will diese Regelungen umsetzen. Es übte genug diplomatischen Druck auf Nordkorea aus; die Botschaft kündigte dem Hostel im August 2017 zum Monatsende. Sie erhob auch Räumungsklage, zahlte aber zunächst den Gerichtskostenvorschuss nicht. Nach weiterem diplomatischem Druck geschah auch dies; die Klage ist beim Landgericht anhängig.

Das Bezirksamt Mitte untersagte der Klägerin im November 2018 die Nutzung der Immobilie. Um die hiergegen gerichtete Klage ging es am Dienstag. In der Sitzung der vierten Kammer unter Vorsitz des Gerichtssprechers Stephan Groscurth wurden die Argumente Punkt für Punkt abgehandelt.

Miete zahlt das Hostel nicht, auch keine Steuern

Besteht der Mietvertrag noch oder ist das egal? Macht es einen Unterschied, dass die Klägerin seit April 2017 keine Miete zahlt? „Nutzt“ Nordkorea sein Grundstück auch dann, wenn es dieses nur vermietet? Und was macht es aus, dass das Hostel auch keine Steuern zahlt? Steht das Gewerberecht dem Gebrauch der Generalklausel entgegen?

Schlussendlich stand fest: Auch wenn der Fall hohe außenpolitische Bedeutung hat und es - so das Gericht - um den "Weltfrieden" geht, so ist doch das Bezirksamt zuständig. Es durfte die polizeiliche Generalklausel als Grundlage für das Verbot nehmen. Sein Ermessen war auf null reduziert, es konnte also gar nicht anders entscheiden. Der Bezirk hat also alles richtig gemacht - fast. Sein Bescheid krankte am Fehlen einer Zwangsgeldandrohung. Ergeht diese noch, sind auch dagegen Rechtsmittel möglich. Das könnte dazu führen, dass noch Jahre vergehen, bis das Hostel wirklich draußen ist. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

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