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Eine Funkstreife im Einsatz.

© dpa

Nach Schuss auf Mann am Urban-Krankenhaus: 26-Jähriger in Psychiatrie eingewiesen

Der Mann, dem die Polizei in den Bauch geschossen hat, ist bereits wegen Waffendelikten bekannt.

Der 26-Jährige, den die Polizei am Donnerstag am Urban-Krankenhaus angeschossen hat, wurde von einem Amtsarzt in die Psychiatrie eingewiesen. Dies teilte die Polizei am Sonnabend mit. Nach Angaben des Präsidiums wurde der Mann im Unterbauch getroffen.

Direkt am Abend nach dem Vorfall hatte es geheißen, dass der Mann durch den Schuss am Bein getroffen wurde. Das Geschehen beschrieb die Polizei nun so: Die Besatzung eines Funkwagens war für Ermittlungen im Klinikum in der Kreuzberger Dieffenbachstraße.

Als sie gegen 15.40 Uhr das Krankenhaus verließen, kam plötzlich ein Mann auf sie zu und richtete eine Schusswaffe auf die drei Beamten. Trotz mehrmaliger Aufforderung, die Waffe fallen zu lassen und der Androhung des Schusswaffengebrauchs, zielte er weiter auf die Beamten. Daraufhin gab einer der Polizisten einen Schuss auf den Angreifer ab. Er brach schwer verletzt zusammen und wurde sofort im Urban-Krankenhaus operiert; Lebensgefahr besteht nicht.

Wie in allen Fällen, bei denen Personen durch den Schusswaffeneinsatz von Polizisten verletzt werden, hat die Mordkommission die Ermittlungen übernommen. Wie sich bei den anschließenden Ermittlungen herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des 26-Jährigen um eine Schreckschusswaffe. Der Mann ist bereits wegen Waffendelikten bei der Polizei bekannt.

Die am Urban-Krankenhaus eingesetzte Funkstreife war von einem der beiden Berliner Abschnitte, die seit zwei Monaten testweise mit dem Taser ausgerüstet sind. Die Beamten hatten das Gerät jedoch nicht bei diesem Einsatz dabei, sagte ein Polizeisprecher am Sonnabend.

Seit Anfang Februar testet die Polizei die „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ in den Abschnitten 53 (Kreuzberg) und 32 (Mitte). Für diesen Probelauf hat die Polizei 20 Beamte geschult – das reicht allerdings nicht, um rund um die Uhr alle Funkstreifen der beiden Abschnitte mit den Geräten auszurüsten. Ohnehin sei der Taser bei einer Bedrohung mit einer Schusswaffe ein ungeeignetes Einsatzmittel, hieß es. Jörn Hasselmann

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